Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer der im Verlauf des Karlsbaches in der sogenannten "K*****" nacheinander in der Talsohle gelegenen Grundstücke 851/1, 847/1, 847/2, 847/3 und 850 alle in EZ 188 Grundbuch 600050 St. I***** (vormals EZ 25 der KG St. I*****). Die Klägerin ist Eigentümerin der angrenzenden Hanggrundstücke 849 und 847/4 je in der EZ 565 der KG A*****-Kurort (vormals KG St. I*****). Der Beklagte betreibt auf seinen Grundstücken einen Schotterabbau, den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** H*****; sie haben darauf die Wohnanlage "S*****" an der Z*****straße in L***** errichtet. Gegenüber der angrenzenden Liegenschaft der Klägerin ist eine Vertiefung von mehr als 1 m gegeben. Die Klägerin begehrte primär die Zahlung von S 399.070,80 mit der
Begründung: , die Beklagten hätten ihr Grundstück in einer Weise vertieft, daß das Grundstück der Klägerin mit dem darauf errichteten Zaun auf ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat einen auf dem H*****platz in L***** errichteten Tabaktrafikkiosk in Bestand genommen. Die Beklagte errichtete auf (unter) diesem Platz eine Tiefgarage; die Bauarbeiten dauerten 14 Monate. Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Gesellschaft mbH zur Zahlung von S 60.000 mit der
Begründung: , er sei durch die Auswirkungen der Bauarbeiten in seiner Verkaufstätigkeit stark behindert worden, dies habe zu Umsatzeinbrüchen geführt. Innerhalb des Zeitrau... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wendete gegen die nicht mehr strittige Forderung des Klägers von S 60.334,17 eine Gegenforderung in der Höhe von S 708.000,-- mit der
Begründung: ein, der Kläger habe bei Bauarbeiten das angrenzende Grundstück des Beklagten verwüstet, der als Gegenforderung eingewendete Betrag sei zur Wiederherstellung des früheren Zustandes erforderlich. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 10. Mai 1990, ON 6, führte der Beklagte detailliert an, wie sich di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken *****; der Zweitkläger und die Drittklägerin sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft ***** mit den Grundstücken *****. Die beklagte Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaften *****. Diese Liegenschaften liegen im Bereich des ehemaligen "Stadlauer Armes" des Mühlwassers, der schon vor 1938 unter anderem mit Rückständen aus der Produktion von Borax aufgefüllt wurde. Erst im J... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Pächter des Fischereireviers J II/3 in der Pitten. Am 3.11.1981 kam es im Bereich dieses Reviers zu einem Fischsterben als Folge einer Gewässerverunreinigung. Die Fischereiberechtigten haben dem Kläger ihre aus dieser Gewässerverunreinigung abgeleiteten Ansprüche abgetreten. Der Beklagte war seit 1978 Eigentümer der Liegenschaft EZ 96 KG Warth, auf der er ein Unternehmen zur Herstellung von Waschmitteln betrieb. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehört... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erteilte mit Bescheid vom 2.Mai 1950 der klagenden Partei die Baubewilligung für den Neubau einer, später ULMER-Siedlung genannten Werksiedlung in Dornbirn. Im Bescheid wurde vorgeschrieben, daß aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse die Häuser auf Piloten, deren
Kopf: jeweils unterhalb des tiefsten Grundwasserstandes liegen mußte, zu errichten sind. Die Werksiedlung wurde bescheidmäßig ausgeführt. Wegen der Untergrundverhältnisse wa... mehr lesen...
Begründung: Mit einer am 10.Oktober 1985 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei den Ersatz von Forstschäden, die durch winterliche Salzstreuung auf einer durch ihren Wald führenden Bundesstraße der beklagten Partei verursacht worden seien in Höhe von 300.000 S und die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Schäden. Die klagende Partei beruft sich auf ein Zeugnis gemäß § 52 Abs 5 ForstG vom 22.Oktober 1982, auf eine Waldverwüstung im Sinne des § 16 Fors... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger pachtete mit Vertrag vom 31. Dezember 1980 bis 30. März 1991 vom Zisterzienserstift Lilienfeld, dem Gut Klein-Mariazell und den Österreichischen Bundesforsten das Fischereirecht am Revier II/3 der Triesting, vom Ursprung bis zum T***-Wehr in der Gemeinde Altenmarkt mit allen oberhalb desselben einmündenden Zugerinnen und Nebenbächen. Im oberen Bereich dieses Fischereireviers wird die Triesting durch den Kaumbergbach gespeist, in den im Ortsgebiet von Kaumbac... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364bABGB §523 CaBauRG §1BauRG §6 Abs2
Rechtssatz: Keine Passivlegitimation des Eigentümers eines mit einem Baurecht belasteten Grundstückes, wenn der Bauberechtigte Nachbareigentum stört oder dem mit dem Baurecht belasteten Grundstück Emissionen ausgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 35/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 1 Ob 35/89 Veröff: SZ 63/3 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des Grundstückes 744/1 KG Ried in der Riedmark. Dieses Grundstück besitzt eine gemeinsame Grenze zum Grundstück 736/2 in EZ 623 KG Ried in der Riedmark, das im Eigentum der beklagten Partei steht. Die beklagte Partei hatte mit Kaufvertrag vom 2.Februar 1983 ua von den Klägern Teilgrundstücke erworben, aus denen das Grundstück 736/2 gebildet wurde. Nach Punkt 11 dieses Kaufvertrages räumte die beklagte Partei ua den jeweiligen Eigentü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 542 KG Mariapfarr mit dem Grundstück 1551/2; sie betreibt auf dieser Liegenschaft ein Hotel. Im Westen wird das Grundstück von der im Eigentum der beklagten Partei stehenden Interessentenstraße Fanning, durch die das Schigebiet Fanninghöhe erschlossen wird, begrenzt. Diese Straße wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 20.6.1969, Zl.IX a-4447/1969, zur öffentlichen Interessentenstraße i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des "Perweingutes" in Pfarrwerfen. Der zu diesem Gut gehörende Waldbestand auf dem Grundstück Nr 44 der EZ 81 KG Grub liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der Tauernautobahn. Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Salzburg vom 23.12.1970 wurden zum Zweck der Errichtung der Tauernautobahn aus der seinerzeit im Eigentum der Klägerin und ihres mittlerweile verstorbenen Ehegatten Josef B*** stehenden Liegenschaft EZ 81 KG Grub unter an... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks 378/5 der EZ 318 KG St.Andrä mit dem Wohn- und Geschäftshaus St.Andrä 117. An das Grundstück des Klägers grenzt im Osten das im Eigentum der Rosa M*** stehende Grundstück 372/4, auf dem ein Gebäude errichtet ist, in dem die beklagte Partei (Rechtsnachfolgerin der Konsumgenossenschaft Obersteiermark reg.Gen.m.b.H.) als Mieterin ein Geschäft betreibt. In den Jahren 1973/74 wurde im Auftrag der Rechtsvorgängerin der beklagten Part... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften EZ 1 KG Pöls sowie EZ 1402 der Steiermärkischen Landtafel KG Pöls und EZ 1402 Steiermärkische Landtafel KG Allerheiligen. Die erstbeklagte Partei Ö*** D*** Aktiengesellschaft ist Eigentümerin eines kalorischen Kraftwerkes in Zeltweg, die zweitbeklagte Partei V***-A*** Aktiengesellschaft hat bis Ende 1978 einen Braunkohlebergbau in Fohnsdorf betrieben, und die drittbeklagte Partei V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf Grund eines Kaufvertrages aus dem Jahre 1972 Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 858 KG Siezenheim I, Grundstück 702/5, mit dem in den Jahren 1974 bis 1976 erbauten Haus Siezenheim 286. Die beklagte Partei erwarb mit Kaufvertrag vom 18. April 1979 die südlich angrenzenden Grundstücke 730/1, 730/2, 732/2 und 1130/8 je KG Siezenheim I. Sie errichtete auf ihren Grundstücken Wohnbauten, die sie später zum Teil als Wohnungseigentum verkaufte... mehr lesen...
Begründung: Die Firma M***, K*** & Co Baugesellschaft m.b.H. hat im Auftrag der Beklagten einen der Gemeinde dienenden und von dieser gehaltenen Abwasserkanal errichtet. Der im Eigentum der Republik Österreich stehende Flußbauhof liegt im Bereich des Bauabschnittes 3 des Abwasserkanales. Nach Kanalaushub und Einbau sogenannter Spundwände traten plötzlich Risse in der dem Kanal zugewandten Außenmauer des Flußbauhofes auf. Am 25. März 1983 fand eine Besichtigung dieser Schäden d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Abwässer des Hauses Linz, Wankmüllerhofstraße 5, werden durch ein ca. 2,5 bis 3 m tief verlegtes Kanalrohr, das einen Durchmesser von ca. 25 cm hat, in den etwa in der Mitte der Wankmüllerhofstraße verlaufenden öffentlichen Kanal abgeleitet. Diese Straße ist öffentliches Gut und steht im Eigentum der Klägerin. Im Sommer 1983 trat an dem unter der Wankmüllerhofstraße befindlichen Teil des Hauskanals ein Schaden auf, der zur Folge hatte, daß am 28. Juni 1983... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13. Oktober 1982 folgende Erklärung ab... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Streitteile waren Miteigentümer der im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft EZ 362 KG Linz, Haus Rainerstraße 14. Der Kläger hatte das ausschließliche Nutzungsrecht an dem im 4. Geschoß befindlichen Großraumbüro mit einer Fläche von rund 300 m2, der Beklagte jenes an dem darüber befindlichen Großraumbüro im 5. Geschoß. Der Kläger begehrt vom Beklagten (nach Klagseinschränkung) S 655.749,52 samt Anhang und brachte vor, der Beklagte habe nach Fertigstellung... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Zweck der Bestimmung ist ganz allgemein die Sicherung der Festigkeit und Standsicherheit des Nachbargrundstücks gegen Vorkehrungen, die einen Eingriff in die natürliche bodenphysikalische Beschaffenheit des Nachbargrundstücks bewirken. Als solcher Eingriff ist es anzusehen, wenn durch Veränderungen der Bodenbeschaffenheit durch den Oberlieger die Strömungsverhältnisse im Boden zum Nachteil des Unterliegers verändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hinterachthalgutes im Gemeindegebiet von Lend, EZ 57 KG Puchberg, mit den Grundstücken 582, 604, 614, 615 und 625, die in der Natur einen Steilhang bilden. Der Beklagte ist Eigentümer des Ganzenhubgutes, EZ 54 KG Puchberg, mit den Grundstücken 578 und 580. Die Liegenschaft des Beklagten liegt oberhalb der Grundstücke des Klägers und ist etwas flacher als dessen Liegenschaft. Die Grenze zwischen den beiden Liegenschaften verläuft a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Grundstücke 1/1 und 1/2, EZ 50 KG Oberaich, Haus Unteraich 44, in dem sie ein Gasthaus betreibt. Die Grundstücke grenzen im Norden an die Bundesstraße 116. Ursprünglich hatten die Grundstücke der Klägerin und die Bundesstraße 116 etwa das gleiche Niveau. Im Jahre 1955 erhielt die Bundesstraße eine Betondecke; sie wurde dadurch um 50 bis 55 cm angehoben. Im Jahre 1979 wurde sie durch die Aufbringung einer neuen Schwarzdecke um weitere 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 kam es in Feldkirch-Altenstadt im Bereich der Einmündung der Heldenstraße in die Bundesstraße B 190 zu einem Bruch der im Grundstück 5077/7 der EZ 1087 KG Altenstadt verlegten Wasserleitung; die Liegenschaft steht im Eigentum der Stadt Feldkirch. Durch den Wasserrohrbruch wurde die benachbarte Bundesstraße B 190 (Grundstück 4982/1 der EZ 1281 KG Altenstadt) beschädigt. Mit der Reparatur des eingetretenen Schadens wurde die Bauunternehmung H*** ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 8. Juni 1978 zwischen den Parteien abgeschlossenen Baurechtsvertrag räumte die klagende Partei der beklagten Partei an einem Teil des Hamerlingplatzes in Wien 8 ein Baurecht zur Errichtung einer dreigeschoßigen Tiefgarage ein. Punkt XVI des Vertrages lautet: "Die Bauberechtigte ist verpflichtet, der S*** W*** die zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Garagenbauwerkes anfallenden Wiederherstellungskosten für eine dem ursprünglichen Zustand entsprechende Ausges... mehr lesen...
Begründung: Über das Grundstück 305 der EZ 407 KG Scheibbs führt die zweite Wiener Hochquellenwasserleitung. Die beklagte R*** Ö*** begann 1977, auf dem talwärts gelegenen Grundstück 384 der EZ 409 KG Scheibbs ein Schulgebäude zu errichten. Ab Frühsommer 1977 traten Hangbewegungen auf, die zu einer Beschädigung der Hochquellenwasserleitung führten. In einem an die Wasserwerke der nunmehr klagenden S*** W*** gerichteten Schreiben des Leiters der Geologischen Bundesanstalt Dr. T. E.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei Schadenersatz in der Höhe von S 55.593,10 s.A. mit der
Begründung: , die beklagte Partei habe zur Winterszeit der Jahre 1980/81 und 1981/82 durch ihre Schneeräumfahrzeuge Eis und gepreßten Schnee mit großer Wucht gegen die Mauer der in Thalgau neben der Landesstraße 103 gelegenen Garage des Klägers geschleudert und an dieser Mauer immer wieder einen dichten Schnee- und Eiswall direkt angepreßt. Auf Grund der zahlreichen Wiederh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstückes EZ 2117 KG Kottingbrunn mit dem Haus Josef Haydngasse 13. Das Grundstück liegt in der sogenannten Ausiedlung und wurde in den Jahren 1966 bis 1967 aufgeschlossen. Es handelte sich um ein nasses Grundstück (saure Wiese), bei dem vor der Aufschließung ca. 20 cm unter dem gewachsenen Boden Grundwasser anzutreffen war. Anläßlich der Grundaufschließung erteilte die beklagte M*** K*** dem Teilungswerber Johann P*** die Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1265 KG Itzling mit dem Wohnhaus Salzburg, Negrellistraße 5. Die beklagte S*** S*** ist Eigentümerin der Grundstücke 6270 öffentliches Gut (Negrellistraße) und 59/3 öffentliches Gut (Maxstraße). Das Haus der Kläger ist an den in der Negrellistraße verlegten Fäkalkanal angeschlossen. Das Kanalnetz der beklagten Partei ist im Bereich des Wohnhauses der Kläger als Trennsystem errichtet, das Oberfläch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Republik Österreich vergab den Auftrag für die Bauarbeiten zur Herstellung des Citytunnels des Zubringers Bregenz der A 14 (Rheintalautobahn) Kilometer 0,0 bis 1,339 mit Schlußbrief mit 4. März 1981 und Gegenschlußbrief vom 9. März 1981 an die Firma R*** & Co., deren persönlich haftende Gesellschafterin die erstbeklagte Partei ist, und an die zweitbeklagte Partei; beide bildeten eine Arbeitsgemeinschaft. Nach Punkt 15 der Angebotsunterlage 1 (Erläuteru... mehr lesen...