Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Die nachbarrechtlichen Ansprüche gelten auch im Verhältnis zwischen einem Privatgrundstück und einer öffentlichen Straße.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010565Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.09.2020