Entscheidungen zu § 364b ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

173 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 173

TE OGH 1999/2/25 6Ob239/98k

Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Imkerei mit Standort H*****. Der Beklagte besitzt Weingärten im Bereich K*****. Im Jahr 1994 hatte der Kläger an 3 verschiedenen Standorten Bienenstöcke aufgestellt, wobei sich einer in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses in D***** befand. Die Weingärten des Beklagten befinden sich in unterschiedlicher Höhenlage, wobei einer der Weingärten in unmittelbarer Nähe des Gasthofes P***** in K***** gelegen ist und die übrigen Weingärten ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1999

TE OGH 1999/1/26 5Ob3/99y

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit einem darauf befindlichen Haus mit Garten und Einfriedung. Der Zweitbeklagte ist Eigentümer des hangaufwärts über dieser Liegenschaft liegenden Waldgrundstücks. Er beauftragte den Erstbeklagten am 10. 9. 1996 mit der Durchführung von Schlägerungsarbeiten auf seinem Grundstück. Der Erstbeklagte war dem Zweitbeklagten als Schlägerungsunternehmer bekannt, nach seiner Gewerbeberech... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1999

RS OGH 1998/7/13 7Ob103/98t, 4Ob25/11x, 4Ob123/16s, 1Ob30/17v

Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: § 364b ABGB verbietet Baumaßnahmen im Bereich beziehungsweise unter der Erdoberfläche auf eine Weise, daß dem Nachbargrundstück dadurch die Stütze entzogen wird (nach Abtragen der Bauteile über der Erdoberfläche wird die Kellerdecke entfernt, wodurch die Fundamente und auch die des Nachbarhauses nachgeben). Entscheidungstexte 7 Ob 103/98t Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1998

TE OGH 1998/7/13 7Ob103/98t

Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft H*****straße 23 (im folgenden Haus Nr.23) in L***** samt dem darauf befindlichen Haus, die beklagte Partei war im April und Mai 1993 Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft H*****straße 27 (im folgenden Haus Nr.27) in L*****, auf der sich damals ebenfalls ein Haus befand. Die beiden Häuser grenzten unmittelbar aneinander. Das Haus der Klägerin wurde im Jahr 1866, jenes der beklagten Partei im Jahr 1855 errichtet. Die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.1998

TE OGH 1998/6/9 10Ob113/98k

Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer einer Liegenschaft in Vorarlberg samt darauf errichteten Einfamilienhaus. Dieses Gebäude liegt unterhalb der Landesstraße L 94, an welcher das Vorarlberger Landesstraßenbauamt im Auftrag der beklagten Partei Verbreitungsarbeiten durchführte. Am 15.2.1990 und am 22.12.1991 kam es im dortigen Geländebereich zu zwei Hangrutschungen, durch welche die Liegenschaft des Klägers und zuletzt am 22.12.1991 auch dessen Wohnhaus beschädigt wurden. Die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.1998

TE OGH 1998/3/24 1Ob80/97i

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 21/64-Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf welcher sich zwei Bauobjekte befinden, deren Feuermauer bis an die Grenze der unmittelbar benachbarten Liegenschaft der erstbeklagten Partei reicht. Die übrigen 43/64-Anteile der Liegenschaft, die im Miteigentum des Klägers steht, sind Eigentum einer - anderen - natürlichen Person. Zwischen den Miteigentümern wurde eine reale Nutzungs- und Verwendungsaufteilung getroffen, wonach dem Kläger ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1998

TE OGH 1997/11/25 5Ob444/97y

Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von S 146.624 sA und brachte vor, er sei aufgrund eines Vorvertrages mit dem Wohnungseigentumsorganisator Wohnungseigentums- bewerber für die Räumlichkeit in P*****, top Nr 5. Die Wohnung sei ihm im November 1992 zur Nutzung übergeben worden. Die Beklagten hätten vom selben Wohnungseigentumsorganisator Liegenschaftsanteile zwecks Ausbaues des Dachgeschoßes gekauft. Sie hätten einen Architekten beauftragt und bevollmächtigt, die Bauar... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.11.1997

TE OGH 1997/10/14 1Ob135/97b

Begründung: Die beklagte Partei überließ der Nebenintervenientin mit Gestattungsvertrag vom 4.3.1994 Teilflächen zweier als öffentliches Gut gewidmeter Grundstücke, die in ihrem Alleineigentum stehen, für die Zeit vom 1.1.1993 bis 31.12.2040 zum Gebrauch zwecks Errichtung und Betriebs einer Tiefgarage gegen ein jährliches Entgelt von S 1.000,--. Im Gestattungsvertrag wurde festgehalten, die Tiefgarage werde in der Absicht errichtet, daß sie nicht ständig dort verbleibe, sondern vi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.1997

TE OGH 1997/10/14 1Ob135/97b

Begründung: Die beklagte Partei überließ der Nebenintervenientin mit Gestattungsvertrag vom 4.3.1994 Teilflächen zweier als öffentliches Gut gewidmeter Grundstücke, die in ihrem Alleineigentum stehen, für die Zeit vom 1.1.1993 bis 31.12.2040 zum Gebrauch zwecks Errichtung und Betriebs einer Tiefgarage gegen ein jährliches Entgelt von S 1.000,--. Im Gestattungsvertrag wurde festgehalten, die Tiefgarage werde in der Absicht errichtet, daß sie nicht ständig dort verbleibe, sondern vi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.1997

TE OGH 1997/3/18 1Ob2344/96d

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Entscheidung | OGH | 18.03.1997

TE OGH 1996/10/3 1Ob2170/96s

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Entscheidung | OGH | 03.10.1996

TE OGH 1996/6/11 7Ob2062/96b

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Entscheidung | OGH | 11.06.1996

TE OGH 1995/12/19 1Ob31/95

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Entscheidung | OGH | 19.12.1995

RS OGH 1995/5/29 1Ob620/94, 7Ob2062/96b, 7Ob103/98t, 5Ob130/00d, 5Ob163/08v, 2Ob1/19i

Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Beim Verbot des § 364 b ABGB kommt es nicht darauf an, dass das ortsübliche Maß überstiegen wird. (vergleiche 7 Ob 573/92 = JBl 1993,188) Entscheidungstexte 1 Ob 620/94 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 620/94 Veröff: SZ 68/101 7 Ob 2062/96b Entscheidungstext OGH 11.06.1996 7 Ob 2062/96b ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1995

RS OGH 1995/5/29 1Ob620/94, 7Ob2062/96b, 9Ob303/99w, 1Ob321/99h, 1Ob15/02s, 6Ob139/04s, 4Ob86/08p, 1

Norm: ABGB §364bABGB §1323 AABGB §1323 B
Rechtssatz: Auch auf einen Ausgleichsanspruch nach § 364b ABGB in analoger Anwendung des § 364a ABGB ist die Bestimmung des § 1323 ABGB anzuwenden. Es genügt, dass der Geschädigte die Beseitigung des Schadens beabsichtigt; er ist nicht gehalten, zunächst den Schaden auf eigene Kosten zu sanieren und erst dann Ersatz zu begehren. Die Grundsätze der Rechtsprechung, Untunlichkeit im Sinne von Reparaturunwür... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1995

RS OGH 1995/5/29 1Ob620/94, 1Ob15/02s, 4Ob123/16s

Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Eine nach § 364 b ABGB verbotene Vertiefung kann auch durch Abgraben eines Hangs an der Grundgrenze oder durch Abgraben des Hangfußes verursacht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 620/94 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 620/94 Veröff: SZ 68/101 1 Ob 15/02s Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 15/02... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1995

TE OGH 1995/5/29 1Ob620/94

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Entscheidung | OGH | 29.05.1995

TE OGH 1994/11/23 1Ob614/94

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Entscheidung | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1994/11/23 1Ob37/94

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Entscheidung | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1994/11/23 1Ob615/94

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Entscheidung | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1994/8/29 1Ob594/94

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Entscheidung | OGH | 29.08.1994

TE OGH 1994/8/29 1Ob568/94(1Ob570/94)

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Entscheidung | OGH | 29.08.1994

TE OGH 1994/7/14 8Ob589/93

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Entscheidung | OGH | 14.07.1994

TE OGH 1994/7/13 3Ob551/94

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Entscheidung | OGH | 13.07.1994

TE OGH 1993/11/17 1Ob19/93

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Entscheidung | OGH | 17.11.1993

TE OGH 1993/7/15 8Ob501/92(8Ob502/92)

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Entscheidung | OGH | 15.07.1993

TE OGH 1992/12/15 1Ob37/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 587/2 KG M*****. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 29.3.1973, GZ 8 L 8/3-1973, wurde dem Kläger gemäß §§ 9 Abs 1 und 2, 21 Abs 1, 98, 111 und 112 WRG für die Errichtung von acht Fischteichen auf dem Grundstück 587/2 KG M*****, die aus dem Wildbach bzw. aus einem unbenannten Zubringer gespeist werden, unter Erteilung von Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Dieses Recht wurde au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1992

TE OGH 1992/8/25 1Ob25/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des H*****gutes im Gemeindegebiet von L***** EZ 57 KG P***** mit den Grundstücken 582, 604, 614, 615 und 625, die in der Natur einen Steilhang bilden. Der Beklagte ist Eigentümer des G*****gutes EZ 54 KG P***** mit den Grundstücken 578 und 580. Die Liegenschaft des Beklagten liegt oberhalb der Grundstücke des Klägers und ist etwas flacher als dessen Liegenschaft. Die Grenze zwischen den beiden Liegenschaften verläuft auf dem Steilhang... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.08.1992

RS OGH 1992/7/30 7Ob573/92, 1Ob620/94, 1Ob221/98a, 5Ob130/00d, 7Ob282/00x, 8Ob139/17z, 2Ob75/19x

Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung ist dem gefährdeten Nachbarn gegen eine unzulässige "Vertiefung" grundsätzlich auch die vorbeugende Unterlassungsklage gegen die drohende Beeinträchtigung seines Eigentums auch gegen einen bloß einmalig drohenden Eingriff zuzuerkennen. Die Geltendmachung des vorbeugenden Unterlassungsanspruches setzt allerdings voraus, daß die Gefahr einer unzulässigen "Vertiefung" besteht un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.07.1992

RS OGH 1992/7/30 7Ob573/92

Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Dem in seinem Eigentumsrecht konkret gefährdeten Nachbarn steht auch gegen den eine behördlich konzessionierten Betrieb führenden Anrainer ein Unterlassungsanspruch zu, wenn mit weiteren Tätigkeiten zu rechnen ist, die die Gefahr zur Wirklichkeit werden lassen. Entscheidungstexte 7 Ob 573/92 Entscheidungstext OGH 30.07.1992 7 Ob 573/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.07.1992

Entscheidungen 31-60 von 173