Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Eine baubehördliche Genehmigung (zur Grundstücksvertiefung) ist nicht als Genehmigung im Sinne des § 364 a ABGB anzusehen und schließt die Rechtswidrigkeit der Schädigung des Nachbarn nicht aus, denn die privatrechtlichen Beziehungen werden von ihr nicht geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0010503Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2013