Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Der Besitzer eines Grundstückes, der es vertieft, hat gemäß § 364b ABGB, nicht nur für genügende Befestigung des Bodens des Nachbargrundstückes zu sorgen, sondern auch für die Wiederherstellung der erforderlichen Stütze, wenn diese aus irgendeinem Grund nicht mehr die genügende Befestigung aufweist. Diese Verpflichtung zur Herstellung der erforderlichen Stütze oder genügenden Befestigung ist eine nachbarrechtliche A... mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §477 Z2ABGB §482
Rechtssatz: Verpflichtung des Eigentümers des dienstbaren Grundstückes zur Reinhaltung der Abflußlöcher in der von ihm auf dem gesamten Grundstück errichteten Stützmauer ( Dienstbarkeit mit reallastähnlichem Charakter; vgl auch 6 Ob 6/66 ). Entscheidungstexte 5 Ob 123/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 123/68 SZ 41/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 B4ABGB §364b
Rechtssatz: Eine Einwirkung durch Erhöhung des Nachbargrundes, die so weit geht, daß die Stützmauer einstürzt, ist ein unzulässiger Eingriff nach § 364 Abs 2 ABGB und gibt Anlaß zur nachbarrechtlichen Abwehrklage. Entscheidungstexte 5 Ob 123/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 123/68 SZ 41/74 = LwBetr 1970,142 ... mehr lesen...
Die Erstklägerin ist zu 2/5, der Zweitkläger zu 1/5 und die Drittklägerin zu 2/5 Miteigentümer eines Hauses in W. Der Erstbeklagte ist zu 490/7627, der Zweitbeklagte zu 639/7627, die drittbeklagte Partei zu 2128/7627, der Viertbeklagte zu 2747/7627 und der Fünftbeklagte zu 1623/7627 Eigentümer der Nachbarliegenschaft. Auf dieser Liegenschaft wurde durch die Firma V. & Co. ein Neubau aufgeführt. Die Bauführung wurde behördlich genehmigt. Die Feuermauer des Hauses der Kläger wurde g... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Dem nach § 364 b ABGB Ausgleichsanspruchsberechtigten steht es frei, die Behebung des Schadens auf des Beschädigers Kosten selbst zu besorgen, wenn er Grund hat, die Schadensbehebung nicht dem für den Schadenseintritt Verantwortlichen zu überlassen. Entscheidungstexte 8 Ob 107/68 Entscheidungstext OGH 23.04.1968 8 Ob 107/68 SZ 41/51 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von 25.300 S s. A. als Ersatz jener Kosten, die sie zur Behebung von Mauerrissen und sonstigen Schäden an ihrem Hause in H., G.gasse 20 habe aufwenden müssen, welche Schäden durch die Errichtung eines Hauses des Beklagten in der Nachbarschaft (G.gasse 24) entstanden seien. Außerdem begehrte sie die Feststellung, daß der Beklagte ihr für alle künftig eintretenden Schäden an dem Hause G.gasse 20 hafte, soweit dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Die Haftung nach § 364 b ABGB wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß für die Bauarbeiten eine baubehördliche Genehmigung erteilt worden ist (SZ 6/233; SZ 24/312, SZ 25/67). Auch wenn der durch die Bauführung bedrohte Bau schadhaft ist, besteht der Ausgleichsanspruch nach § 364 b ABGB. Entscheidungstexte 8 Ob 82/68 Entscheidungstext OGH 09.04.1968 8 ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer eines Hauses in der L.-Straße in Wien XIV. Am 2. Februar 1962 trat in nächster Nähe dieses Hauses am Hauptrohr der unter der L.-Straße verlegten Wasserleitung ein Rohrbruch auf; das austretende Wasser drang auch in das Haus der Kläger und verursachte verschiedene Schäden. Die Wasserleitung wurde in den Jahren 1907 - 1910 verlegt und steht im Eigentum der beklagten Stadt Wien; eine wasserrechtliche Bewilligung für diese Leitung wurde nicht erteilt, sie ist au... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §364b
Rechtssatz: Der neben dem Unterlassungsanspruch bestehende Anspruch auf Ersatz des Schadens ist als Ausgleichsanspruch anzusehen und wird daher ohne Rücksicht auf Verschulden gewährt. (SZ 11/233, 25/67) Entscheidungstexte 7 Ob 195/64 Entscheidungstext OGH 08.09.1964 7 Ob 195/64 6 Ob 115/65 Entscheidung... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in V. An dieses Haus grenzt im Süden die Liegenschaft EZ .... KG. V. mit der Parzelle ... Baufläche, deren Eigentümer die erstbeklagte Partei ist. Mit Bescheid des Magistrates V. wurde der erstbeklagten Partei die Errichtung eines Hauses nach Demolierung des auf der Parzelle vorhandenen Altbaues unter anderem unter der nachstehenden Bedingung bewilligt: "... 2. Die Demolierung des Altbaues hat mit Rücksicht auf die beiden Nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §858 Satz1
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Wiederherstellung einer aus Anlaß der Vertiefung des eigenen Grundes an der Grenze errichteter Stützmauer richtet sich nach den Bestimmungen des § 364 b ABGB und nicht nach § 858 1 Satz ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 79/63 Entscheidungstext OGH 14.03.1963 5 Ob 79/63 E... mehr lesen...
Die Kläger sind Miteigentümer eines Hauses, in welchem die Erstklägerin das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe betreibt. Sie verkauften im September 1955 der Erstbeklagten ein südlich ihres Hauses gelegenes Grundstück, auf dem diese im Jahre 1957 durch den zweitbeklagten Baumeister ein an die südliche Giebelmauer des Hauses der Kläger angebautes Gebäude errichten ließ. Durch die Aushubarbeiten traten im südlichen Teil des Hauses der Kläger zahlreiche Risse und Sprünge sowohl auße... mehr lesen...
Norm: ABGB §364aABGB §364bABGB §1489 I
Rechtssatz: Sowohl die Ersatzansprüche aus § 364b ABGB als auch die aus § 364a ABGB verjähren als Entschädigungsansprüche des § 1489 ABGB in drei Jahren. Entscheidungstexte 5 Ob 300/62 Entscheidungstext OGH 07.11.1962 5 Ob 300/62 Veröff: SZ 35/111 = EvBl 1963/127 S 180 = ImmZ 1963,303 = JBl 1963,480 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 364 b ABGB hat zur Voraussetzung, daß die Vertiefung an und für sich unzulässig war ( § 364 b: "darf nicht vertieft werden" ) Entscheidungstexte 2 Ob 160/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 2 Ob 160/56 EvBl 1957/19 S 38 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:... mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §1295ABGB §1304
Rechtssatz: Zur Haftung eines Eigentümers eines Luftschutzstollens unter fremden Grund und Mitverschulden des Grundeigentümers. Entscheidungstexte 1 Ob 14/52 Entscheidungstext OGH 28.05.1952 1 Ob 14/52 JBl 1952,566 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0011949 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 37.099.60 S samt Anhang mit der Begründung: , er sei Eigentümer des Hauses F. in Klagenfurt und betreibe in diesem auch eine Bäckerei; die beklagte Partei habe auf dem Nachbargrundstück einen Neubau an Stelle des durch Bombeneinwirkung zerstörten Sparkassengebäudes aufgeführt; durch die von der Beklagten vorgenommene Abtragung des Erdreiches auf dem Nachbargrundstück seien Risse und Sprünge an dem Hause d... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Über den Umfang der Haftung nach § 364 b ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 141/52 Entscheidungstext OGH 12.03.1952 3 Ob 141/52 Veröff: SZ 25/67 = JBl 1953,17 6 Ob 258/71 Entscheidungstext OGH 24.11.1971 6 Ob 258/71 Beisatz: Der Ausgleichsanspruch besteht in voller Schadloshaltung; daher auch Anspruch auf ... mehr lesen...
Die klagenden Parteien haben das Klagebegehren gestellt, die beklagte Partei sei schuldig, das den Klägern gehörige, am 2. Juli 1947 eingestürzte Haus aus möglichst gleichartigen Materialien wieder aufzubauen und in jenem Bauzustand wiederherzustellen, in dem sich das Haus zu Ostern 1946 befunden hat. Diese Aufbauarbeiten seien binnen 14 Tagen in Angriff zu nehmen, ohne jeden Verzug durchzuführen und in angemessener Zeit zu beenden. Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil den Anspruc... mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §1295 IIb2ABGB §1323 BABGB §1338 IB
Rechtssatz: Eine Gemeinde, die Arbeiten zur Erhaltung von Straßen durchführen läßt, haftet den Grundnachbarn und den Straßenbenützern gegenüber nach den Grundsätzen des Zivilrechts, daher auch nach § 364 b ABGB. Der Anspruch nach § 364 b ABGB ist kein Schadenersatzanspruch, sondern ein im Nachbarrecht begründeter Ausgleichsanspruch. Zur Frage der Untunlichkeit des Naturalersatzes einer Sa... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Nachbarrecht, Graben eines Brunnens auf dem eigenen Grunde. Entscheidungstexte 3 Ob 36/31 Entscheidungstext OGH 27.01.1931 3 Ob 36/31 SZ 13/23 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0011899 Dokumentnummer JJR_19310127_OGH0002_0030OB00036_3100000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §1295 IIa3
Rechtssatz: Für den Schaden, den die Aufführung eines Gebäudes durch Senkung an dem Nachbargrund herbeiführt, hat gemäß § 364 a ABGB der Bauführer ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu haften. Berechnung des Schadens, wenn das beschädigte alte Haus neu aufgebaut werden muss. Entscheidungstexte 3 Ob 932/29 Entscheidungstext OGH 19.11.1929 3 Ob 932/29 SZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Der Schutz des Grundstückes gegen Abgrabungen auf dem Nachbargrundstück ist nicht auf den Fall einer sofortigen Wirkung der Vertiefung beschränkt. Entscheidungstexte 3 Ob 961/27 Entscheidungstext OGH 05.10.1927 3 Ob 961/27 SZ 9/182 7 Ob 581/77 Entscheidungstext OGH 07.07.1977 7 Ob 581/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Wer sein Grundstück in der Weise vertieft, daß der Boden des Nachbars die erforderliche Stütze verliert, kann vom Nachbarn auf Wiederherstellung des früheren Zustandes belangt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 819/22 Entscheidungstext OGH 20.09.1922 2 Ob 819/22 Veröff: SZ 4/84 6 Ob 258/71 Entscheidungs... mehr lesen...