RS OGH 1991/2/26 4Ob506/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1991
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Norm

ABGB §1500
GUG §21 Abs3

Rechtssatz

Mit § 21 Abs 3 GUG nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers der Schutz des Vertrauens auf das (umgestellte) Grundbuch während der ersten sechs Monate nach der Umstellung außer Kraft gesetzt. Innerhalb dieser Frist kann der Grundbuchsstand mit Sicherheit daher nur durch Einsicht in das "neue" und in das "alte" Grundbuch festgestellt werden. Einem rechtsgeschäftlichen Erwerber gegenüber gilt daher auch der Buchstand in dem vor der Umstellung geführten Hauptbuch.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 506/91
    Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob 506/91
    Veröff: EvBl 1991/88 S 384 = JBl 1991,518 = ecolex 1991,680 (Hoyer) = SZ 64/18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0034735

Dokumentnummer

JJR_19910226_OGH0002_0040OB00506_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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