RS OGH 1989/4/5 1Ob566/89, 10Ob5/14d, 3Ob26/17w

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Veröffentlicht am 05.04.1989
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Norm

ABGB §1500

Rechtssatz

Die Erreichbarkeit eines Nachbargrundstückes, an dem nie gemeinsames Eigentum bestand, muss ohne Hinweise auf dem zu erwerbenden Grundstück selbst, dass es für diese Zwecke benützt wurde, bei Besichtigung des Grundstückes nicht in die Erwägungen eines potentiellen Käufers miteinbezogen und demnach als "offenkundige" Dienstbarkeit anerkannt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0034801

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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