Begründung: Die Beklagte lebte mit P***** S***** in Lebensgemeinschaft. Dieser stand mit der klagenden Bank in Geschäftsverbindung, die ihm einen wiederholt ausnutzbaren Rahmenkredit von S 300.000 einräumte, der über das Konto 10631737 abgewickelt wurde und mittels eines von P***** S***** akzeptierten Blankowechsels besichert war. Die Beklagte verpflichtete sich mit diesem Blankowechsel als Wechselbürgin für den Akzeptanten. Zur Wiederausnützung des Kredites bedurfte es nicht ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer von 25 % der Anteile der Firma R*** Gesellschaft mbH (im folgenden R***). Er unterfertigte am 12.5.1986 zur Besicherung eines der Firma R*** von der beklagten Partei eingeräumten Kontokorrentkredites eine "Bürgschaftserklärung" mit folgendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "..... Sie (gemeint ist die beklagte Partei) sind berechtigt, der Firma R*** Zahlungsfristen und Kreditverlängerungen nach eigenem Ermessen zu gewähren oder mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Michael O***, ein Schwager des Beklagten, schuldete der Klägerin aus einem im Jahre 1981 eingeräumten Kontokorrentkredit den Betrag von S 2,074.826,96 zuzüglich weiterer Zinsen. Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 700.000 s.A. und brachte hiezu vor, der Beklagte sei dieser Schuld des Michael O*** als Bürge und Zahler bis zu einem Betrag von S 700.000 s.A. beigetreten, habe zur Sicherstellung der Forderung der klagenden... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIiABGB §879 Abs3 EABGB §1357
Rechtssatz: Die in einem Bürgschaftsvertrag enthaltene Bestimmung, wonach die Bank die Verständigung des Bürgen vom Verzug des Hauptschuldners bei der Zurückzahlung des verbürgten Kredites, aber auch von der Gewährung weiterer, teilweise zur Umschulung (nämlich zur Bewirkung der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem ersten Kreditvertrag) verwendeter Kredite unterlassen darf, findet die Grenze ihrer W... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §1299 EABGB §1357
Rechtssatz: Die Bank verletzt keine Sorgfaltspflichten, wenn sie dem Hauptschuldner weiterhin Kredit gewährt, obwohl dadurch das Volumen des dem Bürgen zur Verfügung stehenden Rückgriffsfonds geringer wird. Entscheidungstexte 8 Ob 43/88 Entscheidungstext OGH 27.10.1989 8 Ob 43/88 Veröff: ÖBA 1990,392 = EvBl 1990/79 S 370 = JBl 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit "Kreditvertrag" vom 31.8.1979 (Beilage ./C) gewährte die klagende R*** dem Gastwirt Franz R*** zur Finanzierung einer "Betriebsneugründung" durch Erwerb und Adaptierung eines Superädifikates in Wien 19., in welchem ein Ausflugsgasthaus ("Grüß di a Gott"-Wirtschaft) betrieben werden sollte, einen Kredit bis zur Höhe von S 1,500.000. Dieser revolvierend nicht ausnützbare Kredit sollte in halbjährlichen Kapitalsrückzahlungen von je S 75.000 jeweils am 30.6. u... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 21.Oktober 1980 räumte die S*** L***-H*** (im folgenden nur H***) der K***- U*** S*** A*** GesmbH (im folgenden nur GesmbH) zur weiteren Finanzierung des Bauvorhabens K*** UND S*** A*** einen Kredit von S 25. Mill. ein. Der Kredit wurde durch eine Hypothek auf der Liegenschaft der Kreditnehmerin EZ 702 der KG St.Johann im Pongau sichergestellt. Die K*** UND S*** A*** GesmbH &Co KG und die K*** UND S*** A*** GesmbH & Co Hotelerweiterungs-KG II ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Kaufvertrag vom 26. Februar 1985 kaufte die W***+E***+B*** Gesellschaft mbH von den Ehegatten Helmut und Marianne N*** die Liegenschaften EZ 640 und EZ 642 je KG Großgmain um den Kaufpreis von S 4,6 Millionen. Die W***+E***+B*** Gesmbh beabsichtigte, auf den Liegenschaften einen Gastronomiebetrieb in Form eines Dancing Restaurantes zu errichten und zu führen. Der Zweit- und Drittbeklagte waren die Geschäftsführer der W***+E***+B*** GmbH, Vertragserrich... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Der Vertrag zwischen Kreditkartengesellschaft und Vertragsunternehmen ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter (Kreditkarteninhaber), dem im Deckungsverhältnis ein vom Vertragsunternehmen angenommener Kreditauftrag der Kreditkartengesellschaft zugrundeliegt. Damit aber bestehen zwischen den Vertragspartnern auch gegenseitige Sorgfaltspflichten und Treuepflichten. Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Unternehmens der beklagten Partei ist die Ausgabe von Kreditkarten sowie der Erwerb von Forderungen aus Warenlieferungen und sonstigen Dienstleistungen und die Übernahme des Risikos der Einbringlichkeit solcher Forderungen, soweit sie aus der Vorlage von Kreditkarten, insbesondere Eurocard, entstanden sind. Mit schriftlichem Vertrag vom 26. Jänner 1984 verpflichtete sich die beklagte Kreditkartengesellschaft der klagenden Partei gegenüber unter ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kreditvertrag vom 20. Mai 1977 räumte die klagende Genossenschaft Henre F***, dem damaligen Lebensgefährten der Beklagten, einen Geschäftskredit bis zum Betrag von 300.000 S ein, wobei Zinsen von 9,75 % p.a. und Verzugszinsen von 13,75 % p.a. sowie eine Überziehungsprovision von 1/8 %o pro Tag vereinbart wurden; die Zinsen sollten kalendervierteljährlich im Nachhinein abgerechnet, Zinsen, Provisionen und Spesen dem Kreditkonto angelastet werden. Eine allfällige Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 23.März 1978, errichtet in Köflach, hat die damals in 8572 Bärnbach, Ziegelwerkstraße 22, wohnhaft gewesene Beklagte ihrem Ehegatten Commendatore Amadio DI M***, der damals unter derselben Anschrift wohnhaft war, eine Vollmacht erteilt, wonach letzterer ermächtigt wurde, die Beklagte in allen bürgerlichen und Strafrechtsangelegenheiten sowohl vor Gerichts-, politischen und Finanzbehörden als auch außerbehördlich zu vertreten, insbesondere ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den unterinstanzlichen Feststellungen hat die klagende Partei der Firma E***Installationstechnik Ges.m.b.H. & Co. KG am 3.6.1982 einen Kontokorrentkredit von S 400.000,-- bis 31.12.1982 zugesagt, welcher von dieser in der Folge voll ausgenützt wurde. Gesellschafter der Kreditnehmerin waren zum Zeitpunkt der Kreditzusage Alois und Edda L***, Herbert U*** und der Beklagte als Kommanditisten sowie die E***Installationstechnik Ges.m.b.H. als Komplementär. Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von den drei Beklagten zur ungeteilten Hand ursprünglich den Betrag von 672.060 S samt 21,5 % Zinsen seit 1.Februar 1983 mit der
Begründung: , dem Erstbeklagten sei ein Betriebskredit in Höhe von540.000 S eingeräumt worden, für den die zweit- und drittbeklagte Partei die Haftung als Bürge und Zahler übernommen hätten. Der Kredit sei mit 12,5 % p.A. zu verzinsen, zusätzlich seien 9 % Verzugszinsen vereinbart. Seit 31.Jänner 1983 sei ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §1357AGBKr allg
Rechtssatz: Enthalten die Geschäftsbedingungen über Kreditkarten (Z - Visa - Karte) die Bestimmung, daß die Wirksamkeit der jederzeit möglichen Kündigung des Vertrages bezüglich der Zusatzkarte von der Rücksendung dieser Karte abhängig gemacht wird, so gilt der Vertrag - im Hinblick auf die vor Vertragsabschluß erteilte Information ("die Zusatzkaste sei mit der Zeichnungsberechtigung für ein Konto vergleichb... mehr lesen...
Begründung: Das weltweite VISA-Kreditkartenunternehmen wird in Österreich durch die Klägerin vertreten. Die Klägerin ist in Österreich die Geschäftspartnerin der Kreditkartennehmer. Mit der am 3.Mai 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand, ihr S 71.400,37 samt Anhang zu zahlen. Gegen die Zweitbeklagte wurde am 25.Juni 1982 ein klagestattgebendes Versäumungsurteil erlassen, das in Rechtskraft erwuchs. Der Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erließ gegen die beiden Rechtsmittelwerber, eine Gesellschaft mbH und eine weitere Person einen Wechselzahlungsauftrag über den Betrag von 333.458 S samt 6 % Zinsen seit 8. November 1983 (sowie einen weiteren Betrag von 200 S samt Zinsen, um welchen die Klagsforderung in der Folge eingeschränkt wurde). Der vorgelegte Wechsel mit dem Ausstellungsdatum 31. Oktober 1983 und dem Verfallstag 7. November 1983 trägt die Unterschriften der klagenden Par... mehr lesen...
In einem vor dem Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Rechtsstreit zwischen dem jetzigen Beklagten als klagender Partei gegen Friedrich C als beklagter Partei wegen ausgedehnter 150 000 S sA bzw. später eingeschränkter 100 000 S sA schlossen die jeweils durch einen Rechtsanwalt vertretenen Prozeßparteien in der Tagsatzung zur fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung am 1. 6. 1981 einen Vergleich, mit dem sich in Punkt 1 Friedrich C (als dortiger Beklagter) und die jetzige Klägerin ... mehr lesen...
Auf Grund des Antrages vom 30. 9. 1977 richtete die klagende Partei am 7. 11. 1977 an die Firma G & Co. GesmbH (im folgenden: Firma G & Co.) ein Anbot (Kreditzusage) über die Einräumung eines Investitionskredites in der Höhe von 600 000 S, rückzahlbar in monatlichen Raten zu je 8 300 S ab 1. 7. 1978. Für alle Verbindlichkeiten aus dem Kredit sollten die Kreditnehmerin sowie Stefan G und Anton C als Schuldner zur ungeteilten Hand haften. Am 9. 11. 1977 nahmen die Firma G & ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1335ABGB §13574.EVHGB Art8 Nr7
Rechtssatz: Kommt dem Hauptschuldner, weil er Kaufmann ist, die Schutzbestimmung des § 1335 ABGB nicht zugute, kann sich auch derjenige, der sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, nicht darauf berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 522/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 522/82 Veröff: SZ 55/44 ... mehr lesen...
Die klagende Partei gewährte dem Erstbeklagten, der seinerzeit einen Fleischhauereibetrieb führte, mit Übereinkommen vom 27. 10. 1975 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditinstitute einen Kontokorrentkredit in der Höhe von 1 100 000 S bis 31. 10. 1976. Für diesen Kredit übernahm die Zweitbeklagte die Haftung als Bürgin und Zahlerin. Mit Übereinkommen vom 19. 1. 1977 wurde der Kredit auf 1.5 Mill. S erhöht und die Laufzeit bis 31. 10. 1977 erstreckt. Die Zw... mehr lesen...
Die Klägerin erwirkte gegen den Beklagten einen Wechselzahlungsauftrag über 400 000 S samt Anhang. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen und machte im wesentlichen geltend, er hafte aus dem Wechsel nicht persönlich, da er ihn nur als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Firma Dipl.- Ing. S Ges. m. b. H. & Co, KG (im folgenden kurz: KG) angenommen habe. Auf eine persönliche Haftung des Beklagten sei überdies verzichtet worden. Die Klägerin habe den... mehr lesen...
Norm: ABGB §1347ABGB §1357
Rechtssatz: Es ist zulässig, für einen Teil der Verbindlichkeit durch Schuldbeitritt (§ 1347 ABGB) oder als Bürge und Zahler (§ 1357 ABGB) die Mithaftung zu übernehmen. Auf diese Art von Haftung sind die §§ 1353 iVm § 915 ABGB anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 583/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 2 Ob 583/79 Veröff: SZ 52/172 ... mehr lesen...
Die Klägerin (D-Club) ist eine sogenannte Kreditkartengesellschaft (vgl. hiezu etwa Polnizky, BA 1966, 50 ff., insbesondere 52 ff. und 55). Der Beklagte beantragte am 21. Juni 1974 die Ausstellung einer D-Club- Karte. Anläßlich der Unterfertigung des Ansuchens las er die auf der Rückseite befindlichen Geschäftsbedingungen durch. Sie lauten wie folgt: "Die D-Club-Karte ermöglicht, bei allen mit D-Club zusammenarbeitenden Unternehmen Rechnungen in beliebiger Höhe mit der Unterschrift an... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Der typische Inhalt des Vertrages zwischen der Kreditkartengesellschaft und den Vertragsunternehmen besteht darin, dass sich diese verpflichten, Geschäfte, die zum Gegenstand ihres Geschäftsbetriebes gehören, mit Kreditkarteninhabers abzuschließen und für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen nicht sofortige Bezahlung durch den Kreditkarteninhaber zu fordern, sondern zunächst die Bezahlung von der Kreditk... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIIbABGB §879 BIIdABGB §1357ABGB §1400 AKundenRL Bankomat allg
Rechtssatz: Keine Sittenwidrigkeit ist darin zu sehen, dass die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber das in seiner Sphäre auftretende Risiko des Missbrauchs gestohlener oder sonst abhanden gekommener Kreditkarten ohne Rücksicht auf sein Verschulden auferlegt. Entscheidungstexte 1 Ob 598/79 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIABGB §879 EABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Da die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber dadurch, dass sie ihm gestattet, mit der Kreditkarte Rechnungen in beliebiger Höhe seiner Unterschrift anzuerkennen anstatt sofort zu bezahlen, eine derartige Verfügungsmacht einräumt, ist es jedenfalls nicht sittenwidrig, ihn auch für die Folgen unverschuldeten Verlustes haften zu lassen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Unterfertigung einer Rechnung durch den Kreditkarteninhaber als Anweisung. Entscheidungstexte 1 Ob 598/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 598/79 Veröff: EvBl 1979/277 S 606 = JBl 1980,427 = SZ 52/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032247 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Beim Kreditkartengeschäft werden sowohl Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller der Kreditkarte (der sogenannten Kreditkartengesellschaft) und den Vertragsunternehmen als auch zwischen der Kreditkartengesellschaft und dem Kreditkarteninhaber und schließlich zwischen dem Kreditkarteninhaber und dem Vertragsunternehmen hergestellt. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Im Vertrag zwischen Kreditkartengesellschaft und Kreditkarteninhaber verpflichtet sich die Gesellschaft, die Rechnung des Kreditkarteninhabers an die Vertragsunternehmen zu bezahlen; sie gewährleistet damit, daß der Kreditkarteninhaber nicht bar bezahlen muß, sondern die Rechnung unter Vorweisung seiner Kreditkarte nur zu unterschreiben braucht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...