Norm
ABGB §1357Rechtssatz
Im Vertrag zwischen Kreditkartengesellschaft und Kreditkarteninhaber verpflichtet sich die Gesellschaft, die Rechnung des Kreditkarteninhabers an die Vertragsunternehmen zu bezahlen; sie gewährleistet damit, daß der Kreditkarteninhaber nicht bar bezahlen muß, sondern die Rechnung unter Vorweisung seiner Kreditkarte nur zu unterschreiben braucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032234Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2019