Norm
ABGB §879 BIRechtssatz
Da die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber dadurch, dass sie ihm gestattet, mit der Kreditkarte Rechnungen in beliebiger Höhe seiner Unterschrift anzuerkennen anstatt sofort zu bezahlen, eine derartige Verfügungsmacht einräumt, ist es jedenfalls nicht sittenwidrig, ihn auch für die Folgen unverschuldeten Verlustes haften zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016475Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017