Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Der Vertrag zwischen Kreditkartengesellschaft und Vertragsunternehmen ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter (Kreditkarteninhaber), dem im Deckungsverhältnis ein vom Vertragsunternehmen angenommener Kreditauftrag der Kreditkartengesellschaft zugrundeliegt. Damit aber bestehen zwischen den Vertragspartnern auch gegenseitige Sorgfaltspflichten und Treuepflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0017066Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008