Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V*****-Ka... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wird von der Klägerin als Bürge und Zahler in Anspruch genommen. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hatte die Rechtsvorgängerin der Klägerin der A***** Handelsgesellschaft mbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Vater des Beklagten war, am 12. 3. 1999 einen wiederholt ausnützbaren Kredit über 300.000 ATS (= 21.801,85 EUR) mit Laufzeit bis 28. 2. 2004 eingeräumt. Der Beklagte übernahm am 15. 3. 1999 die Haftung als Bürge und Zahler sowohl fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Christine K*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Andreas Grundei, Rechtsanwalt in Wien... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Hat das Vertragsunternehmen seine in den AGB des Händlervertrags angeführten Sorgfaltspflichten erfüllt, trägt die Kreditkartengesellschaft das Risiko eines Missbrauchs der Kreditkarte durch Dritte. Ist der Vertragsunternehmer jedoch seinen vertraglichen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen, entsteht keine (abstrakte) Zahlungsverpflichtung der Kreditkartengesellschaft. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt einen Automatenspielbetrieb. Um seinen Kunden eine Teilnahme am Spielbetrieb ohne Barzahlung zu ermöglichen, hatte er mit der Beklagten eine Vereinbarung über die Verwendung von Kreditkarten getroffen, die von der Beklagten, anderen Gesellschaften des E*****-Verbundes oder anderen, von der Beklagten vertretenen Kreditkartenorganisationen ausgegeben werden. Der Inhalt dieser Vereinbarung ist nicht strittig und lautet auszugsweise: „4. Anerkenntnis de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Kunde der beklagten Direktbank, der dem klagenden Verein für Konsumenteninformation seinen Anspruch zur gerichtlichen Geltendmachung abgetreten hat, unterhält seit Juli 2002 ein (Giro-)Konto mit Bankomatkarte. Die mit Abschluss des Kontoeröffnungsvertrags zwischen dem Kunden und der beklagten Partei vereinbarten „Kundenrichtlinien für das Maestro-Service und für das Quick-Service, Fassung November 2004" (im Folgenden nur AGB) der beklagten Partei enthalten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Abstattungskreditvertrag vom 23./28. 1. 1986 gewährte die R***** (später: R*****; im Folgenden: Kreditgeberin bzw R*****) zu Konto-Nummer ***** der Firma R***** GmbH in L***** (im Folgenden: Firma R*****) für den Kauf einer Betriebsliegenschaft einen Kredit von S 4 Mio (EUR 290.691,34). Vereinbarungsgemäß sollte der Kredit in 240 gleichbleibenden Raten zu je S 35.500 (EUR 2.579,89) für Kapital und Zinsen jeweils zum Monatsersten, erstmals am 1. 5. 1986, zurü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Beim Kreditkartengeschäft tritt an die Stelle der Barzahlung ein abstrakter Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens gegen die Kreditkartengesellschaft. Dieser abstrakte Anspruch findet seine Grundlage im Anweisungsrecht. In der Vereinbarung zwischen Kreditkartengesellschaft und Vertragsunternehmen wird festgelegt, dass die Kreditkartengesellschaft schon im Voraus künftige Anweisungen des berechtigten K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellte beiden Beklagten über deren Antrag vom 13. 6. 2000 eine Kreditkarte aus. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin in der anzuwendenden Fassung lauten auszugsweise: „4. Rechte des Karteninhabers: Die Karte berechtigt den KI (Karteninhaber) 4.1. von VU (= Vertragsunternehmen) der M***** Organiation durch Vorlage der Karte ohne Barzahlung allen von diesen gewöhnlich angebotenen Leistungen (Waren, Dienstle... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Oswin Lukesch ua, Rechtsanwälte in St. Pölten, gegen die beklagte Partei Dietmar G*****, Beamter, *****, vertreten durch Dr. Peter Reitschm... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §914 IIIhABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens die gemeinsame Beantragung der Ausstellung einer Zusatzkarte durch den Hauptkarteninhaber und den Inhaber der Zusatzkarte vor, so gilt dies nur für die Erstausstellung. Die Ausstellung einer Ersatz-Zusatzkarte nach Verlust oder Diebstahl kann allein über Antrag des Zusatzkarteninhabers ohne Einholung einer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §914 IIIhABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens die gemeinsame Beantragung der Ausstellung einer Zusatzkarte durch den Hauptkarteninhaber und den Inhaber der Zusatzkarte vor, so gilt dies nur für die Erstausstellung. Die Ausstellung einer Ersatz-Zusatzkarte nach Verlust oder Diebstahl kann allein über Antrag des Zusatzkarteninhabers ohne Einholung einer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Der Sinn einer Zusatzkreditkarte besteht darin, im Interesse des Hauptkreditkarteninhabers weiteren Personen den Anschluss an das Kreditkartensystem zu ermöglichen. Dies rechtfertigt die in den AGB der Kreditkartenunternehmen vorgesehene Solidarhaftung der Inhaber der Hauptkreditkarte und der Zusatzkreditkarte. Um im Hinblick auf diese Solidarhaftung das Einverständnis beider Inhaber klarzustellen, ist e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines Kreditkartenvertrages mit der klagenden Partei war der Zweitbeklagte seit 1988 Inhaber einer American-Express-Kreditkarte (Hauptkarte). Dem Vertragsverhältnis lagen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Klägerin zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten (Beilage C): 6. Zusatzkarten können wir für Ihre Familienangehörigen ausstellen, falls sie als Privatkarten-Inhaber und das Familienmitglied diese gemeinsam beantragen; Firmenkart... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss mit dem bereits rechtskräftig zur Zahlung des noch aushaftenden Kreditbetrages verurteilten Bruder (ehemals Erstbeklagter) des Beklagten (ehemals Zweitbeklagter) am 17. 7. 1990 einen Kreditvertrag über S 9,500.000 samt Nebengebühren mit einer Laufzeit bis 31. 12. 1991. Mit Vertrag vom 16. 7. 1990 übernahm der Beklagte hinsichtlich dieses Kredits die Haftung als Bürge und Zahler im Sinn des § 1357 ABGB. Sowohl Kreditnehmer als auch Bürge fertigte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gestaltungsrechte des Hauptschuldners, wie etwa jenes zur Aufrechnung, können vom Bürgen allein nicht geltend gemacht werden (Gamerith in Rummel ABGB2, § 1351 Rz 6; Mader in Schwimann ABGB2, § 1351 Rz 11). Dem Bürgen ist es verwehrt, die Schuldtilgung mit einer nicht ihm, sondern dem Hauptschuldner zustehenden Gegenforderung herbeizuführen (JBl 1992, 391 = ÖBA 1992, 660 mit insoweit zustimmender Glosse P. Bydlinsky; 1 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin räumte mit Firmenkreditvertrag vom 7.9.1994 einem Holzbauunternehmen einen bis zum Betrag von S 300.000,-- ausnützbaren Kontokorrentkredit mit einer Laufzeit bis 6.9.1999 ein. Neben anderen Sicherheiten übernahmen die beiden Beklagten gemäß Punkt 6.4. des Kreditvertrages gegenüber der Klägerin "die wechselmäßig unterlegte Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB". Die Beklagten unterfertigten dazu am 7.9.1994 die im Anschluß an den Kreditve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353ABGB §1357
Rechtssatz: Wird der bestimmte Teil, auf den die Bürgschaft beschränkt ist, von wem immer bezahlt - etwa infolge Zahlung durch weitere Mitbürgen, dann ist diese Bürgschaft erloschen und der Bürge frei (Gamerith, Die Teilbürgschaft, in ÖBA 1988, 759). Entscheidungstexte 1 Ob 2385/96h Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2385/96h ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kur- und Sporthotel A***** GmbH & Co KG - im folgenden kurz A***** KG - und die Kur- und Sporthotel A***** GmbH - kurz A***** GmbH - errichteten in S***** einen Hotelbau. Sie traten im Jahr 1979 mit der S*****hypothekenbank in Verbindung und ersuchten um ein Darlehen von S 50,000.000,-. Die A***** KG habe 1975 ihren Betrieb aufgenommen und bisher S 65,700.000,- in das Bauvorhaben investiert. Das neue Darlehen sollte zur Abstattung des Kredits der S*... mehr lesen...
Norm: ABGB §1351ABGB §1357
Rechtssatz: Dem Bürgen - dies gilt auch für den Bürgen und Zahler - stehen alle Einwendungen aus dem Bestand und dem Erlöschen der Hauptschuld offen, wie sich auch dem Hauptschuldner zustehen. Dazu gehört auch die dem Hauptschuldner gewährte reine Stundung. Entscheidungstexte 7 Ob 578/92 Entscheidungstext OGH 09.07.1992 7 Ob 578/92 Veröff: ÖBA 1993,315 =... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditvertrag vom 1.Februar 1990 gewährte die klagende Partei der W***** KG einen mit 29.Jänner 1995 befristeten Betriebsmittelkredit, für den der Beklagte, Dipl.Ing.Johann O***** und Dr.Walter W***** die Haftung als Bürgen und Zahler übernommen haben. Nach den Bestimmungen des Kreditvertrages ist der Kreditgeber berechtigt, den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen, wenn unter anderem in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers oder denen de... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §1357ABGB §1400A
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof vermag sich der Ansicht nicht anzuschließen, die Einschränkung der Haftungsbefreiung auf unterschriebene Kreditkarten sei als Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts gemäß § 864a ABGB nicht Vertragsbestandteil geworden. Zum einen entspricht es allgemein üblichen Gepflogenheiten, dass Karten, die zur Ausübung bestimmter Rechte legitimieren, wie Kreditkarten, Scheckkarten oder Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Den Kreditkarteninhaber trifft der Entlastungsbeweis, daß bei Unterfertigung der Karte durch ihn der Schaden infolge Verlustes und mißbräuchlicher Verwendung ebenso eingetreten wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 530/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 3 Ob 530/91 Veröff: EvBl 1991/196 S 848 = SZ 64/110 = ÖBA 1992,277 (Fitz) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte beantragte am 7.7.1988 bei der klagenden Partei die Ausstellung einer Kreditkarte. Mit der Unterfertigung des Antragsformulars erklärte er sich mit den auf der Rückseite des Formulars abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der klagenden Partei einverstanden. Die Punkte 9 letzter Satz und 10 dieser Geschäftsbedingungen lauten: "9. .......*****karten sind vom Karteninhaber bei Erhalt mit Kugelschreiber zu unterzeichnen und sind nicht übertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIABGB §1357AGBKr Pkt7WG §30
Rechtssatz: Auch wenn es grundsätzlich dem Gläubiger freisteht, ob er sich zuerst an den Hauptschuldner oder an den Bürgen und Zahler wendet, kann die Inanspruchnahme des Bürgen und Zahlers unter gleichzeitiger Nichtinanspruchnahme des zahlungsfähigen Hauptschuldners unter besonderen Vorausetzungen - hier: bei Unterlassung der durch längere Zeit hindurch möglichen Aufrechnung gegen eine Forder... mehr lesen...