Norm
ABGB §901 I3Rechtssatz
Vereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses zur Vermeidung einer Entlassung. Solche Vereinbarungen werden häufig zur Risikovermeidung im Hinblick auf die bei einem oder beiden Teilen gegebene Unsicherheit über die Richtigkeit des eigenen Standpunktes geschlossen. Die Einschätzung der Berechtigung der Entlassung durch den Arbeitgeber betrifft dessen Motiv für den Vertragsabschluss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110660Im RIS seit
18.09.1998Zuletzt aktualisiert am
18.03.2014