Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 2. Juni 2008 bis 31. Mai 2010 als Reinigungsarbeiterin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger anzuwenden. In den letzten Monaten des Dienstverhältnisses erhoben zwei Kunden der Beklagten, bei denen die Klägerin eingesetzt war, Beschwerden über mangelhafte Qualität der Reinigungsleistungen; weil die Beklagte auf diese Beschwerden überhaupt nicht reagierte, kündigte e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Druckereihelfer beschäftigt. Am 31. 7. 2008 kam es im Betriebsgebäude im Zuge des Schichtwechsels zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und einer Arbeitskollegin. Der Streit schaukelte sich immer mehr auf, schließlich wandte sich die Kollegin vom Kläger ab und wollte eine Treppe hinuntergehen. Der Kläger, der ihr nachgefolgt war, versetzte ihr mit seinen flachen Händen von hinten im Schulterbereich einen St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab dem Jahr 2000 bei der Beklagten beschäftigt und erlernte bei ihr den Beruf des Ledertechnikers. Er war zuerst als Schichtführer, dann als Abteilungsleiterstellvertreter und schließlich als Abteilungsleiter für das Wasserwerk in beiden Werken der Beklagten im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Im Werk F***** benutzte der Kläger seinen Firmencomputer nicht alleine. Dieser PC stand in einem Großraumbüro, das Passwort war den Mitarbeitern des Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 2001 bei der Beklagten als Metallarbeiter tätig. Vom 19. 3. 2008 bis 9. 5. 2008 befand er sich aufgrund subjektiv wahrgenommener Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich im Krankenstand. Bei der erstmaligen Untersuchung des Klägers stellte ein Arzt die Diagnose Lumbago (= Lendenwirbelsäulenschmerzen) und bestätigte die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Ergebnis vom 19. 3. bis 18. 4. 2008. Ein weiterer Arzt folgte dieser Diagnose und ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. T***** S*****, als Masseverwalter im Konkurs der W***** Gesellschaft m.b.H., ***** (3 S ***** des Handelsgerichts Wien), vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karin M*****, vertreten durch Dr. Sebastian Mairhofer und Mag. Martha Gradl, Rechtsanwälte in Linz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** W*****, vertreten durch die Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** G*****, vertreten durch Freimüller Obereder Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** F*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl und Dr. Robert... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger führte zwischen August 1995 und April 2008 auf Basis des schriftlichen Pachtvertrags vom 8. 8. 1995 die *****-Tankstelle der Beklagten in ***** Der Vertrag enthält in Pkt 2 folgende Bestimmung: „2. Vertragszweck, Betriebspflicht des Pächters, Verbot der Überlassung an Dritte: … Der Pächter wird die Tankstelle während der zulässigen Betriebszeiten offen halten und sachgerecht mit entsprechendem Personal betreiben … . Betriebsurlaub und Sperrtage dürfen nur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** S*****, gegen die beklagte Partei Gemeinde B*****, vertreten durch Dr. Alfons Klaunzer, Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** R*****, Diplomkrankenschwester, *****, vertreten durch Dr. Anton Dierigl, Rechtsanwalt in Rum, gegen die b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** O*****, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH in Bregenz, gegen die beklagte Partei Markt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 1. 5. 2007 bis 2. 1. 2008 als kaufmännische Angestellte beim Beklagten in dessen Handelsagentur beschäftigt. Etwa ab dem Jahr 2002 bestand zwischen beiden eine private Beziehung, wobei die Streitteile jeweils über eigene Wohnungen verfügten und sich immer wieder gelegentlich in der einen oder anderen Wohnung gemeinsam aufhielten. Am 19. 10. 2007 kam es wegen der Beziehung des Beklagten zu einer anderen Frau in London zu einer massiven Auseinandersetz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** K*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I***** G*****, vertreten durch Dr. Max... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** R*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Hans Jalovetz und D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Franz Boindl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. V***** D*****, Arzt, *****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer und Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats der Beklagten vom 17. 6. 2002 für die Dauer von drei Jahren zu deren Vorstand bestellt. Am 31. 5. 2002 wurde ein Anstellungsvertrag abgeschlossen, der mit 1. 7. 2002 wirksam wurde. Der Kläger war für die Bereiche Verkauf/Inland, Marketing und Einkauf zuständig. Der Anstellungsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: „Ihre Rechte und Pflichten regeln sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung unserer ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI V***** D*****, vertreten durch Dr. Helmut Steiner ua, Rechtsanwälte in Baden, gegen die beklag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter o. Univ.-Prof. DI Hans Lechner und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** U*****, vertreten durch Mag. Oliver Simoncic, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die b... mehr lesen...
Begründung: I. Aus den wesentlichen Feststellungen kann Folgendes hervorgehoben werden: Der beim beklagten Verein seit 1970 angestellte Kläger war ab 1987 dessen Präsident. Dem beklagten Verein gehörten zuletzt über verschiedene Zwischengesellschaften rund 54 % eines großen Bankinstituts (die anderen 46 % standen im Eigentum eines anderen Bankinstituts). Bei diesem traten in den Jahren ab 1998 durch verschiedene Spekulationsgeschäfte so massive Verluste (ua 1998 639 Mio US $; 2005... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz R*****, vertreten durch Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Rudolf W*****, vertreten durch Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG, G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat als Liedermacher, Komponist und Textautor eine Vielzahl von Musikstücken verfasst und interpretiert. Zwischen den Streitteilen bestand ein mündlicher Verlagsvertrag, der im Zuge einer angestrebten Generalbereinigung des Verhältnisses der Streitteile 1997 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vergleichsweise neu gestaltet wurde. Danach war vereinbart, dass die Beklagte dem Kläger 9 % der Verlagsanteile an den von ihr (damals) gehaltenen Titeln (Kompo... mehr lesen...
Begründung: Heribert G***** (in der Folge: Bauleiter) war vom 20. 2. 1989 bis zu seiner Entlassung am 31. 3. 2005 bei der klagenden Partei als Facharbeiter beschäftigt. Die klagende Partei begründete die Entlassung mit dem Vorwurf, dass der Bauleiter ein Angebot der klagenden Partei an eine Subfirma weitergeleitet habe, die in der Folge die klagende Partei unterboten und den Auftrag erhalten habe. In einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 28. 2. 1987 bei der beklagten Gemeinde als Facharbeiter beschäftigt, zuletzt war er Vorarbeiter. Sein Dienstverhältnis zur Beklagten unterliegt dem Steiermärkischen Gemeindevertragsbedienstetengesetz. Bis zum Sommer 2007 oblag dem Kläger die abfallrechtliche Geschäftsführung der Beklagten. Dann wurde ihm diese Funktion entzogen und er arbeitete fortan als Vorarbeiter. Der Kläger empfand dies als Degradierung. Am Freitag, dem 7. 12. 2007, fan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ADir Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** E*****, vertreten durch Dr. Michael Drexler, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 26. 1. 1952 geborene Klägerin war seit 1. 3. 1998 als Vertragsbedienstete (Hilfskraft im Hol- und Bringdienst im A.ö. Krankenhaus W*****) im Dienstzweig 15 (Hilfsdienst mit einschlägigen Vorkenntnissen) bei der beklagten Partei vollzeitbeschäftigt. Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, LGBl 2420 (NÖ GVBG) Anwendung. Mit Schreiben vom 29. 3. 2005 wurde das Dienstverhältnis der Klägerin zum 30... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Michael W*****, vertreten durch Dr. Gottfried Bischof, Rechtsanwalt in Wien, gegen die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 3. 1998 bei der Beklagten als Fabriksarbeiterin im Schichtdienst beschäftigt. Bis 2006 arbeitete sie abwechselnd von 5:00 Uhr früh bis 13:00 Uhr oder von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Ab April 2006 wurde die Klägerin ohne ihre Zustimmung auch zur Nachtschicht von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr eingeteilt. Mit Schreiben vom 10. 10. 2006 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie aus familiären Gründen ihren Betreuungspflichten gegenüber ihren be... mehr lesen...