Norm
ABGB §879 BIIgRechtssatz
Die Vereinbarung in einem unbefristeten Mietvertrag, dass die Mieterin - entgegen der dispositiven Regelung des § 1109 ABGB - den Mietgegenstand neu ausgemalt und mit frisch versiegelten Böden zurückzustellen hat, ist auch im Vollanwendungsbereich des MRG zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122542Im RIS seit
08.11.2007Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014