RS OGH 2007/12/11 40R253/07p

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Veröffentlicht am 11.12.2007
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Norm

ABGB §386
ABGB §1109

Rechtssatz

Rechtsirrtümliche Zurücklassung von Einrichtigungsgegenständen bei Rückgabe des Mietobjektes ist keine Dereliktion. Auf das Eigentum gestützter Herausgabeanspruch gegen den Vermieter verjährt nicht in 3 Jahren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Belassen der Fahrnis, kein Eigentumserweb des Vermieters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000127

Dokumentnummer

JJR_20071211_LG00003_04000R00253_07P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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