Norm
ABGB §386Rechtssatz
Rechtsirrtümliche Zurücklassung von Einrichtigungsgegenständen bei Rückgabe des Mietobjektes ist keine Dereliktion. Auf das Eigentum gestützter Herausgabeanspruch gegen den Vermieter verjährt nicht in 3 Jahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Belassen der Fahrnis, kein Eigentumserweb des VermietersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000127Dokumentnummer
JJR_20071211_LG00003_04000R00253_07P0000_001