Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 7 Stammrechtssatz Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, wie die Vertragspartner das Rechtsverhältnis bezeichnen; jedoch ist es für die Entscheidung der Rechtsfrage, ob Pacht oder Miete vorliegt, von Bedeut... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 1 Stammrechtssatz Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht lassen sich fest anwendbare Regeln nicht aufstellen. Es kommt nach der Rechtsprechung vielmehr auf die Gesamtheit de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 22. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 5 Abs. 2 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner 1987 bis 31. Jänner 1988 im Betrieb in W, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pä... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 3 Stammrechtssatz Im allgemeinen wird die Vereinbarung einer Betriebspflicht... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 1 Stammrechtssatz Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete un... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses sprechen die Überlassung eines Warenlagers an einen Bestandnehmer, die Vereinb... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/11 89/17/0259 4 Stammrechtssatz Auch ein stillgelegtes Unternehmen kann Gegenstand ei... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Wie schwer der Umstand der Stillegung eines Unternehmens für die Beurteilung wiegt, ob ein lebendes Unternehmen Gegenstan... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Gegen das Vorliegen von Pacht spricht ein verhältnismäßig geringer, fixer Bestandzins (hier 5000 öS monatlich für ein Gas... mehr lesen...
Index: L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer SalzburgL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Slbg 1967 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0313 E 29. April 1988 RS 4 Stammrechtssatz Eine Unternehmenspacht liegt im Gegensatz zur... mehr lesen...
Rechtsgrundlage für das im Beschwerdefall bedeutsame Bestandverhältnis ist der zwischen der Beschwerdeführerin und der "I-Gesellschaft m.b.H.", vertreten durch die alleinzeichnungsberechtigte Geschäftsführerin, Frau I, am 24. November 1986 geschlossene, mit "Mietvertrag" übertitelte Bestandvertrag. Dieser Vertrag lautet auszugsweise wie folgt: "I. Frau H ist Eigentümerin des Lokals in W, X-Platz. Das Lokal besteht aus einem Gastzimmer, einer Küche, ei... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die vereinbarte Höhe des Bestandzinses allein sagt noch nichts über das Vorliegen eines Mietverhältnisses oder Pachtverhältnisses aus. Für eine Unternehmenspacht spricht es, wenn der Zins von der Höhe des Umsatzes abhängt (Hinweis E 29.4.1988, 87/17/0313). ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;LAO Wr 1962 §2;LAO Wr 1962 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 91/17/0023 1 Stammrechtssatz Bei der Unterscheidung zwischen "Geschäftsraummiete" und "Unternehmenspacht" kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Unternehm... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
Rechtssatz: Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, wie die Vertragspartner das Rechtsverhältnis bezeichnen; jedoch ist es für die Entscheidung der Rechtsfrage, ob Pacht oder Miete vorliegt, von Bedeutung, was die Vertragspartner als Gegenstand des Bestandverhältnisses... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im allgemeinen wird die Vereinbarung einer Betriebspflicht wichtigstes Kriterium eines Pachtvertrages sein, sofern dies auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers am B... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht lassen sich fest anwendbare Regeln nicht aufstellen. Es kommt nach der Rechtsprechung vielmehr auf die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles a... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die Überlassung einer Gewerbeberechtigung bildet kein notwendiges Erfordernis, wohl aber ein Indiz für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses (Hinweis E 14.3.1986, 85/17/0009; E 29.4.1988, 87/17/0313; E 29.4.1992, 91/1... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §93 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Auch ein stillgelegtes Unternehmen kann Gegenstand eines Pachtvertrages sein, wenn es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt und einer jederzeitigen Wiederaufnahme des ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1990, Zl. 3510-290750 8B1, stellte die Beschwerdeführerin fest, daß für den Mitbeteiligten in der Betriebshilfe, Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Bauern ab 1. Jänner 1987 im einzelnen monatlich bezifferte Beitragsgrundlagen der Beitragsbemessung zugrunde zu legen seien. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß durch die Zupachtung von 11,6812 ha Weidefläche von Dipl. Ing. P eine Neuberechnung der Beitragsgrundlage vorzunehmen gewesen sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;BSVG §2 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt der gegenständlichen Vereinbarung läßt sich eine "Bewirtschaftung" eindeutig entnehmen, übernimmt doch der Pächter (der Mitbeteiligte) hier neben der Pflicht zur Zahlung des Pachtzinses auch eine zumindest einmal im ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt auf Grund des Vertragszweckes und Vertragsinhalts ein Pachtvertrag vor, so können durch die nachträgliche Erklärung, man habe kein Pachtverhältnis bezweckt, die vom Gesetz zwingend daran genküpften (zivilrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche) Rechtsfolgen nicht ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §914;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für die Frage, ob Pacht vorliegt, ist die Zweckbestimmung der Sache zur Zeit des Vertragsabschlusses und die Art des Gebrauches, nicht jedoch die von den Parteien gewählte Bezeichnung. Welche Art rechtsgeschäftlicher Vereinbarung im konkreten Fall vorliegt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §1175;BPVG 1971 §2 Abs1 Z1;BSVG §2 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0197 9 Stammrechtssatz Das Wesen eines Pachtvertrages besteht in der entgeltlichen Überlassung des Gebrauches einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit zum Zweck der Fruchtziehung; demgemäß ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §914;ABGB §916 Abs1;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß nicht mehr der Eigentümer, sondern der Pächter den landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betrieb auf seine Rechnung und Gefahr führt, ist, daß überhaupt ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde (Hinweis E 19.9.1980, 1171/77... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Hauptmieterin des Lokales in W, N-Gasse. Auf Grund von Unterbestandverträgen wurden an diesem Standort nacheinander von verschiedenen Unternehmern gastgewerbliche Betriebe geführt, so etwa ein mit Ende Jänner 1987 geschlossener Betrieb, sodann in der Zeit von März 1987 bis Februar 1989 ein "Gast- und Schankbetrieb ohne Barbetrieb" - der maßgebende Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Oktober 1987 spricht von der Berechtigung zur Ausübung des Gastg... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;LAO Wr 1962 §2;LAO Wr 1962 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Unternehmenspacht setzt im allgemeinen voraus, daß ein lebendes Unternehmen, also eine organisierte Erwerbsgelegenheit... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Ein allfällig vorhandener, vom Bestandnehmer verwertbarer Kundenstock spricht dann für das Vorliegen einer Unternehmenspacht, wenn durch den Vertrag die Erhaltung des Kundenstocks... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1091;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;GewO 1973 §40 impl;LAO Wr 1962 §2;LAO Wr 1962 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Unterscheidung zwischen "Geschäftsraummiete" und "Unternehmenspacht" kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.... mehr lesen...