RS Vwgh 1992/10/20 91/08/0110

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §1091;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Liegt auf Grund des Vertragszweckes und Vertragsinhalts ein Pachtvertrag vor, so können durch die nachträgliche Erklärung, man habe kein Pachtverhältnis bezweckt, die vom Gesetz zwingend daran genküpften (zivilrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche) Rechtsfolgen nicht ausgeschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080110.X07

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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