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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Rechtssatz
Wie schwer der Umstand der Stillegung eines Unternehmens für die Beurteilung wiegt, ob ein lebendes Unternehmen Gegenstand eines Bestandvertrages war, hängt insbesondere von der Dauer der Stillegung bzw davon ab, inwieweit sich in dieser Zeit ein allfälliger Kundenstock verflüchtigt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170119.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009