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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Rechtssatz
Für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses sprechen die Überlassung eines Warenlagers an einen Bestandnehmer, die Vereinbarung von Auflösungsgründen, die auf ein wirtschaftliches Interesse des Bestandgebers an der Führung eines Gastgewerbebetriebes und Schankgewerbebetriebes durch den Bestandnehmer hindeuten, sowie eine offenbar ebenfalls diesem Zweck dienende Vertragsbestimmung, mit der dem Bestandgeber ein allmonatliches Einsichtsrecht in die Buchhaltung des Bestandnehmers gesichert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170119.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009