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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Rechtssatz
Die vereinbarte Höhe des Bestandzinses allein sagt noch nichts über das Vorliegen eines Mietverhältnisses oder Pachtverhältnisses aus. Für eine Unternehmenspacht spricht es, wenn der Zins von der Höhe des Umsatzes abhängt (Hinweis E 29.4.1988, 87/17/0313).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170259.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.08.2008