RS Vwgh 1990/11/12 90/15/0024

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Veröffentlicht am 12.11.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1090;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Die entgeltliche Überlassung von austauschbaren (also nicht vorweg objektiv bestimmten oder bestimmbaren) Abstellplätzen für Fahrzeuge auf Grundflächen oder in Garagen ist mangels Bestimmtheit des Objektes kein Bestandvertrag im Sinne des § 1090 ABGB (Hinweis E 22.2.1988, 86/15/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150024.X01

Im RIS seit

24.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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