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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Rechtssatz
Die Benützung einer Wohnung durch einen Miteigentümer der Liegenschaft hat ihren Rechtsgrund im Zweifel im Miteigentum (Benützungsregelung); ein anderer Rechtsgrund (Dienstbarkeit der Wohnung, Bestandverhältnis) bedarf des Beweises.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140102.X01Im RIS seit
14.01.2002