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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1090;Rechtssatz
Das Bestehen eines Vertragsbandes zwischen dem Verpächter und dem Pächter, mit der daraus entspringenden Möglichkeit der spezifischen Gestaltung des Pachtvertrages, die Teilnahme des Verpächters durch den Pachtzins am Ertrag des Betriebes und das Zurückfallen des Betriebes an den Verpächter nach dem Ende des Pachtverhältnisses sind für das Pachtverhältnis zwischen Verpächter und Pächter charakteristische Umstände und lassen sich nicht uneingeschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Verpächter und dem Afterpächter übertragen. Für eine angebliche Haftung des Verpächters für Abgabenschuldigkeiten des Afterpächters würde daher auch die sachliche Rechtfertigung fehlen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989170062.X02Im RIS seit
30.11.1990