1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der Revisionswerberin teilweise Folge und setzte die Grunderwerbsteuer im Instanzenzug „ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 1.046.490 mit 3,5 v.H., sohin im Betrag von € 36.627,15“ endgültig fest. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die Revisionswerberin habe am 16. März 2015 mit dem Wohn- und Pflegeheimverband N als Baurechtsbesteller einen Vorvertra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053 ABGB §885 ABGB §936 GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 885 heute ... mehr lesen...
1 1. Aus dem angefochtenen Erkenntnis ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt: 2 Die Mitbeteiligte stand bezüglich eines ihr zuzurechnenden Grundstücks von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2019 mit der H. BaugmbH & Co KG in einem Vertragsverhältnis betreffend einen Abbau- und Deponievertrag. Nach Eröffnung des Konkursverfahrens über die H. BaugmbH & Co KG im Juni 2017 trat die Revisionswerberin auf Grund einer Vereinbarung mit dem Masseverwalter gegen Bezah... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1053 ABGB §1090 ABGB §1091 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1053ABGB §1090GebG 1957 §33 TP5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2021/16/0022 E 16.06.2021 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0316 E 10. Mai 2010 VwSlg 8542 F/2010 RS 3 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hängt bei Abbauvertr... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber veräußerte mit Kaufvertrag vom 15. Februar 2013 eine Liegenschaft, deren eine Hälfte er im Jahr 1983 erworben hatte. Strittig ist, ob der Erwerb der zweiten Liegenschaftshälfte durch den Revisionswerber bereits mit Kaufanbot (samt Zusatzvereinbarungen) vom 8. August 1994 erfolgt ist (Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums) und sohin für Zwecke der Immobilienertragsteuer gemäß § 30 EStG 1988 auch für diesen Hälfteanteil von „Altvermögen“ iSd § 30 Abs. 4 EStG ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1053ABGB §936BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §30
Rechtssatz: Unter Anschaffung und Veräußerung iSd § 30 EStG 1988 (idF vor dem 1. StabG 2012) sind bei der privaten Grundstücksveräußerung die schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäfte ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1053ABGB §936BAO §24 Abs1 litd
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich vielfach mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen vom Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums ausgegangen werden kann (vgl. im Zusammenhang mit der Immobilienertragsteuer VwGH 24.10.2019, Ro 2019/15/0177)... mehr lesen...
1 Das mit der vorliegenden Revision angefochtene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) erging im dritten Rechtsgang im fortgesetzten Verfahren nach den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs vom 3. September 2019, Ra 2018/15/0052, sowie vom 31. Jänner 2018, Ro 2016/15/0020, auf welche hinsichtlich des näheren Verfahrensganges verwiesen wird. 2 Die Revisionswerberin ist aufgrund Verschmelzung Rechtsnachfolgerin der T-Holding GmbH, an der im Streitzeitraum die M Gmb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1053ABGB §936BAO §24 Abs1
Rechtssatz: Bei "Anschaffungen" bedarf es für die Annahme eines Übergangs von wirtschaftlichem Eigentum vor dem Zustandekommen des eigentlichen schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäftes im Allgemeinen einer beide Vertragsparteien bindenden... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 1. Juni 2017 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2015 fest. Dabei berücksichtigte es auch Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz 25%). Begründend führte das Finanzamt hiezu im Wesentlichen aus, der Revisionswerber habe ein näher genanntes Grundstück durch Ausübung einer Option am 6. November 2002 erworben, sodass es sich um "Neuvermögen" handle. Die Immobilienertragsteuer bemesse sich daher nach der Differenz zwischen Ans... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1053ABGB §936BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §30 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0256 E 20. November 1997 VwSlg 7235 F/1997 RS 1 Stammrechtssatz Unter Anschaffung und Veräußerung iSd § 30 EStG sind die schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und die mitbeteiligten Parteien sind Geschwister. Im Eigentum der mitbeteiligten Parteien steht die Liegenschaft EZ 983 GB T, mit der nicht verbücherte Teilwaldrechte an mehreren Waldteilen verbunden sind. Die Zweitmitbeteiligte hat ihren Wohnsitz in den USA. Mit Übergabsvertrag vom 28. März 1975 zwischen dem Vater des Beschwerdeführers, den Mitbeteiligten und dem Beschwerdeführer war die Liegenschaft EZ 983 GB T samt den nicht verbücherten Waldteilen an die ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1045;ABGB §1053;ABGB §938;FlVfGG §17 Abs2;FlVfLG Tir 1996 §38 Abs3;
Rechtssatz: Typischerweise liegen Kauf,- Schenkungs- oder Tauschverträge der Absonderung von Anteilsrechten und der diesbezüglich notwendigen agrarbehördlichen Bewilligung zu Grunde. Eine Ü... mehr lesen...
Am 13. November 1995 schloss die W. Gesellschaft m.b.H. als Verkäuferin mit der Beschwerdeführerin als Käuferin einen Vertrag über den Kauf von insgesamt 98/683 Miteigentumsanteilen an einer neuzubildenden EZ im Grundbuch Hötting, Grundstück Nr. 1334/1 (Speckweg 2, Innsbruck), mit welchen Wohnungseigentum an einer 87,57 m2 großen Wohnung samt Terrasse, Abstellraum und Tiefgaragenplatz untrennbar verbunden war. Der Kaufpreis betrug insgesamt S 4,146.000,--. Außerdem hatte die Beschwer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/642; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0139 E 26. Jänner 1995 RS 2
(hier: § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 idF 1994/682 anzuwenden) Stammrechtssatz Entscheidend für die Rückgängigmachung nach § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist, daß sich die Vertragspartner dera... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1071;ABGB §1404;ABGB §1406;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/642;
Rechtssatz: Die Verkäuferin schloss mit der Abgabepflichtigen als Käuferin einen Vertrag über den Kauf von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, mit welchen Wohnungseigentum an einer Wohnung samt Terrasse, Abstellraum und Tiefgaragenplatz untrennbar... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine im Versandhandel tätige Gesellschaft m.b.H. Bei der von Oktober 1995 bis März 1996 vorgenommenen Buch- und Betriebsprüfung wurde unter Tz 33 unter anderem Folgendes festgehalten: "Die Betriebsprüfung konnte sich der Argumentation des Unternehmens, jeder Umsatz sei ein 'unverbindlicher Kauf auf Probe', bei dem die Gefahr des Untergangs mit der Genehmigung durch den Käufer auf diesen übergeht, nicht anschließen. Der Zeitpunkt der Genehmigung wäre nach Abl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1053;ABGB §861;
Rechtssatz: Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999150045.X01 Im RIS seit 14.01.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Grundstücks der KG Linz, welches er von den Österreichischen Bundesbahnen mit Kaufvertrag vom 19. und 20. April 1989 erworben hat. Mit Bescheid des Magistrats Linz vom 30. November 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Bewilligung als Bauplatz für dieses Grundstück erteilt. In der Folge wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Magistrats der Stadt Linz vom 8. Juni 1993 (aus Anlass der Bauplatzbewilligung) ein Beitrag zu den Kosten der Erwerbu... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1045;ABGB §1053;BauO OÖ 1976 §19 Abs1;
Rechtssatz: Der Kaufvertrag ist eine Sonderform des Tauschvertrages. Daher ist unter "Kosten" im Sinne von § 19 A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit Verschmelzungsvertrag vom 18. September 1990 vereinbarten die Vertragsparteien, die S GmbH & Co KG mit Sitz in W sowie die B GmbH & Co KG mit Sitz in S, die S GmbH & Co KG mit der B GmbH & Co KG in der Weise zu verschmelzen, daß die erstgenannte von der zweitgenannten Gesellschaft zur Gänze, mit allen Aktiva und Passiva, mit allen Rechten und Pflichten unter Verzicht auf die Liquidation auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1989 aufgenommen wird ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;StruktVG 1969 §11;UmgrStG 1991 Teil3 Z1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 93/16/0047 1
(Hier: Die Grunderwerbsteuerpflicht entsteht mit dem Abschluß
des Verschmelzungsvertrages und nicht mit dem im
Verschmelzungsvertrag angeführte... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Leasingnehmerin) schloß am 10./14. März 1995 mit der L. GmbH (Leasinggeberin) eine als "Leasingvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Die darüber errichtete Urkunde hat folgenden auszugsweisen Inhalt: "I. Leasingobjekt Die Leasinggeberin verleast und die Leasingnehmerin least das wie folgt näher bezeichnete Leasingobjekt: Die Liegenschaft EZ 560, Grundbuch 82102 F, Bezirksgericht K, mit einer Fläche von 2.185 m2, an welcher die Leasinggeberin Eigent... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §696;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0165; E 25.10.1990, 89/16/0146). Die Abrede, daß das Objekt "durch Be... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte von der A. Ges.m.b.H in München ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Mercedes 200 D. Der Verzollung wurde die Rechnung vom 25. März 1987 zugrundegelegt, die auf einen Kaufpreis von DM 10.000,-- lautete. Weiters wurde ein Kraftfahrzeugschätzungsgutachten des Ing. Z., allgemein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Kraftfahrzeuge, vom 13. April 1987 vorgelegt. Danach erfolgte die Erstzulassung des Fahrzeuges am 16. Oktober 1985 und betrug der Kilometerstand 4... mehr lesen...