Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Rechtssatz
Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0165; E 25.10.1990, 89/16/0146). Die Abrede, daß das Objekt "durch Bezahlung der letzten monatlichen Leasingrate" erworben wird, kann nicht als aufschiebende Bedingung, die iSd § 8 Abs 2 GrEStG 1987 die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Für die Entstehung der Steuerschuld ist aber allein das Verpflichtungsgeschäft, nicht aber das Erfüllungsgeschäft von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997160345.X01Im RIS seit
20.11.2000