RS Vwgh 2006/4/27 2004/07/0189

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1045;
ABGB §1053;
ABGB §938;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1996 §38 Abs3;

Rechtssatz

Typischerweise liegen Kauf,- Schenkungs- oder Tauschverträge der Absonderung von Anteilsrechten und der diesbezüglich notwendigen agrarbehördlichen Bewilligung zu Grunde. Eine Übertragung von Teilwaldrechten kann sich aber auch aus Klagen auf Zuhaltung einer Vereinbarung ergeben. Auch eine aus einem Urteil eines Gerichtes erfließende Verpflichtung, in die Übertragung (Absonderung) eines Teilwaldrechtes einzuwilligen, benötigt aber noch die Bewilligung der Agrarbehörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070189.X05

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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