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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §1045;Rechtssatz
Typischerweise liegen Kauf,- Schenkungs- oder Tauschverträge der Absonderung von Anteilsrechten und der diesbezüglich notwendigen agrarbehördlichen Bewilligung zu Grunde. Eine Übertragung von Teilwaldrechten kann sich aber auch aus Klagen auf Zuhaltung einer Vereinbarung ergeben. Auch eine aus einem Urteil eines Gerichtes erfließende Verpflichtung, in die Übertragung (Absonderung) eines Teilwaldrechtes einzuwilligen, benötigt aber noch die Bewilligung der Agrarbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070189.X05Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008