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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0256 E 20. November 1997 VwSlg 7235 F/1997 RS 1Stammrechtssatz
Unter Anschaffung und Veräußerung iSd § 30 EStG sind die
schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten
Rechtsgeschäfte zu verstehen (Hinweis E 8.2.1989, 88/13/0049,
0050). Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist daher der
Zeitpunkt des Zustandekommens dieser schuldrechtlichen
Rechtsgeschäfte - insbesondere Kaufverträge - maßgeblich.
Allerdings kommt es ausnahmsweise nicht auf den Zeitpunkt eines
solchen Rechtsgeschäftes an, wenn die Vertragsparteien bereits
vorher eine Vereinbarung geschlossen haben, aufgrund derer das
wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist (Hinweis Doralt,
EStG/3, § 30 Tz 22f). Hiezu bedarf es einer beide
Vertragsparteien bindenden, einen späteren Kaufvertrag
wirtschaftlich vorwegnehmenden Vereinbarung (Hinweis
E 8.2.1989, 88/13/0049, 0050). Ein (auch unwiderrufliches)
Kaufanbot oder eine bloße Kaufoption sind hiefür nicht
ausreichend (Hinweis E 7.4.1981, 3294/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019150177.J01Im RIS seit
11.12.2019Zuletzt aktualisiert am
11.12.2019