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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §1045;Rechtssatz
Der Kaufvertrag ist eine Sonderform des Tauschvertrages. Daher ist unter "Kosten" im Sinne von § 19 Abs 1 OÖ BauO 1976 durchaus auch die Gegenleistung der Gemeinde aus einem Tauschvertrag zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170025.X01Im RIS seit
08.02.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009