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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Bei "Anschaffungen" bedarf es für die Annahme eines Übergangs von wirtschaftlichem Eigentum vor dem Zustandekommen des eigentlichen schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäftes im Allgemeinen einer beide Vertragsparteien bindenden, einen späteren Kaufvertrag wirtschaftlich vorwegnehmenden Vereinbarung (vgl. VwGH 24.10.2019, Ro 2019/15/0177, zu § 30 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150012.L01Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020