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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Rechtssatz
Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999150045.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013