RS Vwgh 2000/9/22 99/15/0045

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1053;
ABGB §861;

Rechtssatz

Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999150045.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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