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(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.
(3) Die Änderung des § 2 Abs. 8, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(4) Die Änderungen durch das Landesgesetzblatt Nr. 72/2013 treten wie folgt in Kraft:
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(5) § 5 Abs. 2 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2015 tritt rückwirkend mit 2. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.
(3) Die Änderung des § 2 Abs. 8, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2010, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
(4) Die Änderungen durch das Landesgesetzblatt Nr. 72/2013 treten wie folgt in Kraft:
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(5) § 5 Abs. 2 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2015 tritt rückwirkend mit 2. Jänner 2014 in Kraft.