§ 31 Wr. MuG Geschäftsjahr

Wr. MuG - Wiener Museumsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 31.Paragraph 31,

Das Geschäftsjahr der Anstalt ist das Kalenderjahr.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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