Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Organe der Bundeskammer sind:
1.
der Präsident,
2.
das Präsidium,
3.
das Erweiterte Präsidium,
4.
das Wirtschaftsparlament,
5.
der Kontrollausschuss
sowie in jeder Sparte
6.
der Spartenobmann,
7.
das Spartenpräsidium und
8.
die Spartenkonferenz.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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