Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Gesetz, wie z. B. Tanzlehrer, gelten für Personen beiderlei Geschlechts gleichlautend, außer es ist ausdrücklich anderes bestimmt.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 04.03.2025
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