Der Name und der Standort der oder des Gewerbetreibenden sowie das behördliche Kennzeichen des Taxikraftfahrzeuges sind in Form eines Schildes oder Aufklebers in der Größe von mindestens 8 cm Länge und 5,5 cm Breite mit einer Schriftgröße von mindestens 4 mm am Armaturenbrett ersichtlich zu machen. Die Tarifsätze sind in den im Fahrdienst befindlichen Taxikraftfahrzeugen an geeigneter Stelle eindeutig und gut lesbar anzubringen.
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