Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Taxikraftfahrzeuge müssen mit einer funktionierenden vom Lenkerplatz aus einschaltbaren Anlage zur Abgabe von deutlich wahrnehmbaren optischen und akustischen Notzeichen ausgestattet sein.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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