§ 15 3464

W-TMGB2 - Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.10.2024

Der Innenraum eines Taxikraftfahrzeuges muss zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ausreichend beleuchtet werden.

In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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