Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Magistrat kann die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Steuerschuld verlangen; er kann die Sportveranstaltung untersagen, solange die Sicherheit nicht geleistet ist.
In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 W-SFBG 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 W-SFBG 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 W-SFBG 2012