§ 3 W-SFBG 2012 Höhe des Sportförderungsbeitrages

W-SFBG 2012 - Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Sportförderungsbeitrag beträgt 10 vH des Entgeltes für die Teilnahme an der Sportveranstaltung; er kann bis auf 5 vH ermäßigt werden, wenn einzelne Sportveranstaltungen innerhalb der gleichen Sportart mit besonders hohen Kosten und einem besonderen finanziellen Wagnis verbunden sind.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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