Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Auswahl der MV-Kasse hat für alle von diesem Gesetz erfassten Bediensteten durch den Magistrat im Einvernehmen mit der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Wien namens der Bediensteten, für die Beiträge nach diesem Gesetz zu leisten sind, zu erfolgen.
In Kraft seit 30.07.2016 bis 31.12.9999
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