§ 8 W-MVG Auswahl der MV-Kasse

Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2016 bis 31.12.9999

Die Auswahl der MV-Kasse hat für alle von diesem Gesetz erfassten Bediensteten durch den Magistrat im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufeyounion _ Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Wien namens der Bediensteten, für die Beiträge nach diesem Gesetz zu leisten sind, zu erfolgen.

Stand vor dem 29.07.2016

In Kraft vom 30.10.2014 bis 29.07.2016

Die Auswahl der MV-Kasse hat für alle von diesem Gesetz erfassten Bediensteten durch den Magistrat im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufeyounion _ Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Wien namens der Bediensteten, für die Beiträge nach diesem Gesetz zu leisten sind, zu erfolgen.

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