Die finanziellen Erfordernisse der Landwirtschaftskammer werden gedeckt:
a) | durch Beiträge der Kammerzugehörigen (§ 3), | |||||||||
b) | durch Einnahmen aus eigenen Vermögensobjekten, Einrichtungen und Veranstaltungen und aus der Beteiligung an solchen, | |||||||||
c) | durch allfällige Zuwendungen des Bundes, der Stadt Wien oder anderer Rechtsträger. |
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