Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Bei der Einberufung der ersten Sitzung des Personalvertretungsausschusses ist durch die Festsetzung eines entsprechenden Termines dafür zu sorgen, daß alle Mitglieder des Ausschusses teilnehmen können.
In Kraft seit 30.07.1988 bis 31.12.9999
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