Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Als Jagdschaden ist jeder bei Ausübung der Jagd von den Jagdausübenden, Treibern und Jagdhunden an Grund und Boden oder an dessen noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachte Schaden zu verstehen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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