Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese – soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird – in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. November 2023 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 14.12.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 57 W-BG 1995
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 57 W-BG 1995 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 57 W-BG 1995