§ 62a W-BG 1995

W-BG 1995 - Wiener Bezügegesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 62b Abs. 2 und 3, § 62c, § 62d Abs. 1 bis 5, 8 und 9, §§ 62e und 62g gelten für Zeiten nach dem 31. Dezember 1997, § 62b Abs. 1 bis Abs. 1b, § 62d Abs. 6, 7 und 10 und § 62f für Zeiten nach dem 30. Juni 1998.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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