Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
entfällt; LGBl Nr. 22/2008 vom 11.4.2008
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 51 W-BG 1995
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 51 W-BG 1995 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 51 W-BG 1995