c)Litera cunter Berücksichtigung ihrer beruflichen Tätigkeit und auch im übrigen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung der Geschäfte bieten und
d)Litera ddie Voraussetzung zur Führung der ihnen anvertrauten Unternehmungen unter Rücksichtnahme auf die einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen.
In Kraft seit 08.08.1953 bis 31.12.9999
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