2024 | 56 553 Euro |
2025 | 59 380 Euro |
2026 | 61 696 Euro |
2027 | 63 979 Euro |
2028 | 66 218 Euro |
Der endgültige Kostenersatz ist jeweils auf Grundlage der Jahresabschlussrechnungen zu leisten. Im Jahr 2028 sind die Kosten für die Durchführung der Statistik nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und für die Erhebungsjahre ab 2029 neu festzulegen.
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